Zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord ist der frühere SS-Mann Oskar Gröning verurteilt worden. Ein Anwalt der Nebenklage hält das Urteil für nicht angemessen - Gröning hätte wegen Mordes verurteilt werden müssen.

Lüneburg - Nach dem Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat ein Nebenkläger-Anwalt nach Medieninformationen Revision eingelegt. Per Brief habe der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg geltend gemacht, meldete am Freitag „Spiegel Online“. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dem NDR den Eingang der Revision. Das Urteil müsste dann vom Bundesgerichtshof geprüft werden.

 

Der Anwalt Schulz selbst sagte dem Internetportal: „Nach unserer Rechtsauffassung hätte eine Verurteilung wegen Mords und nicht nur wegen Beihilfe erfolgen müssen.“ Aus Sicht von Nebenklägern habe das Gericht die Taten des früheren SS-Mannes Oskar Gröning nicht korrekt bewertet.

Das Gericht hatte den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem eingeräumt, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten eingesammelt und nach Berlin weitergeleitet zu haben.