Ausschreitungen am Römerkastell Erste Anklage nach Eritrea-Krawallen

Mit einem großen Kräfteaufgebot stoppte die Polizei die Ausschreitungen am Römerkastell. Foto: red/Schumacher

Die juristische Aufarbeitung der Krawalle am Römerkastell im Spätsommer geht in die nächste Runde: Demnächst beginnt der erste Prozess gegen einen Beteiligten. Eine Information über den ersten Beschuldigten ist besonders brisant.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Es sind Steine, Stangen und Fäuste geflogen am Nachmittag des 16. September 2023. Wütende Kritiker der eritreischen Regierung waren zum Römerkastell gekommen, wo eine Veranstaltung eines ebenfalls eritreischen Vereins stattfand. Die Polizei musste sie vom Saal fernhalten und wurde selbst zur Zielscheibe der Wut und Gewalt. Nun hat die Staatsanwaltschaft eine erste Anklage erhoben, gegen einen 26 Jahre alten Mann. Er sitzt seit jenem Samstag im September in Untersuchungshaft. Nun ist mit der Anklage bekannt geworden, dass der junge Mann nicht zum ersten Mal an Krawallen dieser Art beteiligt gewesen ist. Er sei auch bei Ausschreitungen im hessischen Gießen im Juli 2023 dabei gewesen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Die Anklage wurde zum Amtsgericht Bad Cannstatt erhoben.

 

Die Anklagepunkte sind besonders schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Der Mann, der eritreischer Staatsbürger ist, soll mit einer etwa 20 bis 30 Personen zählenden Gruppe versucht haben, in den Saal des Römerkastells zu kommen, wo die Veranstaltung lief. Die Polizei schützte die Tür mit einer Polizeikette. Sie konnte die Gruppe zurückdrängen. Der 26-Jährige soll sich dann hinter der Mauer des Steigfriedhofs an der Altenburger Straße/Ecke Sparrhärmlingsweg verschanzt haben und von dort aus mit Steinen auf die Einsatzkräfte geworfen haben. Der erste soll ein etwa handgroßer Stein gewesen sein. Die Beamtinnen und Beamten hätten diese Attacke mit ihren Schutzschildern abwehren können. Mehrere Beteiligte hätten dann das Weite gesucht. Der Beschuldigte sei aber hinter der Mauer geblieben und habe einen noch größeren Stein geworfen, heißt es weiter in der Anklage. Der zweite Stein sei so groß wie zwei oder drei Fäuste gewesen. Auch dieser verletzte niemanden. Zuvor soll er auch eine weiße Fahnenstange dabei gehabt haben, welche die Ermittelnden als gefährliches Werkzeug einstufen.

Bei den Ausschreitungen am Römerkastell wurden 39 Polizistinnen und Polizisten verletzt. Auch mehrere Veranstaltungsteilnehmer hatten Verletzungen erlitten.

Der Polizei war damals vorgeworfen worden, die Lage falsch eingeschätzt zu haben. Der Polizeivizepräsident Carsten Höfler trat dem entgegen: Schließlich habe man von Anfang an 20 Einsatzkräfte zur Sicherung des Eingangs vor dem Veranstaltungsraum positioniert. Diesen sei es mit nachgeforderten Kräften gelungen, die Randalierer von der Veranstaltung fernzuhalten. Auch brach nach den Krawallen eine Diskussion los, ob man die Veranstaltung, die den Groll der regierungskritischen Eritreer auf sich zog, knapp zweieinhalb Monate nach den Ausschreitungen im hessischen Gießen hätte unterbinden müssen. Dafür hatte die Stadt indes nach eigener Aussage keine Handhabe, denn es handelte sich um ein Versammlung in einem geschlossenen Raum.

Der Mann, der nun vor Gericht kommt, ist der einzige Tatverdächtige gewesen, der nach den Ausschreitungen in Untersuchungshaft kam. Die Identität von weiteren 227 Beteiligten wurde festgestellt. Das Cannstatter Amtsgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und Verhandlungstermine entscheiden.

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