In Baden-Württemberg werden bei der Unterbringung von Gefangenen die gesetzlichen Vorgaben bei jedem siebten Häftling nicht eingehalten.

Stuttgart - Bei der Unterbringung von fast jedem siebten Gefangenen in Baden-Württemberg werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten. „Nach einer mit Stichtag 5. April 2018 durchgeführten Erhebung bei den Justizvollzugsanstalten waren 1214 Gefangene mit ihrer Zustimmung gemeinsam in Hafträumen bei Unterschreitung der gesetzlichen Mindestgröße und/oder bei nicht abgetrennter und separat entlüfteter Toilette untergebracht“, heißt es in der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage von Grünen und CDU, über die „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ (Donnerstag) berichteten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte das. Aktuell sind rund 7500 Gefangene im Land untergebracht.

 

Im Justizvollzugsgesetz des Landes ist demnach vorgeschrieben, dass Häftlingen in den 17 Gefängnissen des Landes in Einzelzellen mindestens eine Fläche von 4,5 Quadratmetern pro Gefangenem zur Verfügung stehen muss, bei zwei oder mehr Häftlingen sind es mindestens sechs Quadratmeter pro Person.

Vorgaben werden bei vielen Gefangenen nicht eingehalten

Wurden Haftanstalten nach der Novellierung des Justizvollzugsgesetzes 2010 erweitert, gilt für die neueren Zellen die Mindestfläche von neun Quadratmetern in Einzelhaft und sieben Quadratmetern in Gemeinschaftszellen. In dem Gesetz vorgeschrieben ist, dass bei mehrfachbelegten Zellen eine abgetrennte und entsprechend entlüftete Toilette zur Wahrung der Privatsphäre bereitgestellt sein muss. In der Antwort auf die Anfrage erklärt das Justizministerium dem Bericht zufolge, dass letzteres aktuell bei 869 Gefangenen nicht gegeben sei.