Das Innenministerium will nach einem Hilferuf des Sigmaringer Bürgermeisters härter gegen auffällige Asylbewerber vorgehen. Die Polizeigewerkschaft ist von den Plänen alles andere als begeistert.

Stuttgart - Nach dem Hilferuf des Bürgermeisters von Sigmaringen, Thomas Schärer (CDU), wegen auffälliger Asylbewerber in der Stadt hat das Innenministerium ein Sicherheitskonzept vorgelegt. Eine bereits existierende Einsatzgruppe mit acht Beamten werde dauerhaft für Einsätze in Sigmaringen bereitgestellt, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Freitag in Stuttgart mit.

 

Schärer hatte die Landes- und Bundespolitik auf Sicherheitsprobleme hingewiesen. In Sigmaringen befindet sich eine Erstaufnahmestelle des Landes mit mehr als 500 Flüchtlingen in der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne. Zudem sind in einer Gemeinschaftsunterkunft Flüchtlinge untergebracht. Am Bahnhof in Sigmaringen waren nach Auskunft des Bürgermeisters wiederholt Flüchtlinge mit Alkoholexzessen und Pöbeleien aufgefallen.

Polizeigewerkschaft spricht von „Skandal“

Die Polizeigewerkschaft hat den sofortigen Abbruch verdeckter Polizeimaßnahmen in Sigmaringen gefordert. Solche Maßnahmen in der Presse anzukündigen, führe dazu, dass die Kollegen erheblichen Gefahren ausgesetzt seien, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Ralf Kusterer, der Deutschen Presse-Agentur am Samstag. „Das ist ein Skandal.“

Das Innenministerium in Stuttgart hat vor einigen Wochen den Sonderstab gefährliche Ausländer gebildet. Das Gremium mit Experten aus dem Ministerium sei auch eine Antwort auf das Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Toten, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) im Dezember.

Der Sonderstab soll die Abschiebung von gefährlichen Ausländern und ausländischen Straftätern vorantreiben. Im Blick sind hauptsächlich Mehrfach- und Intensivstraftäter, Gefährder, Ausländer mit besonderem Gefahrenpotenzial und Ausländer, die bewusst und gewollt gegen Regeln eines geordneten Zusammenlebens verstoßen.

Wenn eine schnelle Abschiebung nicht möglich ist, stößt der Sonderstab eine Sanktionskette an. Dazu zählen etwa eine Verlegung in eine andere Unterkunft, Leistungskürzungen sowie die Ablehnung oder Rücknahme der Einbürgerung.