Baumfällung am Hölderlinplatz Fallen gesunde Pappeln einem Hausbesitzerstreit zum Opfer?

Das Schicksal dieser Pappeln hängt ab von einem Streit der Hausbesitzer. Foto: privat

Geht es nach dem Amt für Umweltschutz und dem Bezirksvorsteher im Stuttgarter Westen, sind die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um das Fällen der beiden Pappeln in der Nähe zum Hölderlinplatz zu verhindern.

Lokales: Armin Friedl (dl)

Es sieht so aus, als wären die rechtlichen Möglichkeiten ausgereizt, um das Fällen der Pappeln am Hölderlinplatz zu verhindern. In der Blüte ihres Lebens stehen da zwei der schlanken Bäume, eingezwängt in einen Hinterhof zwischen Wernlin- und Schwabstraße, aber ganz offensichtlich fühlen sie sich da sehr wohl, die bis vor kurzem noch dicht belaubten Kronen reichen längst über die Bebauungshöhe hinaus. Und was noch erstaunt: Bislang hat sich keiner der vielen Anwohner gemeldet, der das Entfernen der Bäume befürwortet. Zu viele Äste, zu viel Laub, zu wenig Licht, zu viel Ungeziefer – der Beschwerdenkatalog ist eigentlich umfangreich, wenn Bewohner über Baumwuchs klagen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld.

 

Das Schicksal der Bäume hängt ab von einem Hausbesitzer-Streit

Doch in diesem Fall sieht es so aus, dass das Schicksal der beiden Bäume ausschließlich von der Streitlust zweier Hausbesitzer abhängt: Der eine klagt beim anderen, auf dessen Grundstück sich diese Bäume befinden, dass deren Laub regelmäßig seine Dachrinnen verstopfe, dass deshalb diese Bäume gefällt werden müssen. Und letzterer hat eine Fällgenehmigung. Diese stammt zwar aus dem Jahre 1998, doch Nachforschungen seitens der Pappelretter haben ergeben, dass diese nach wie vor gültig ist, auch wenn sich seitdem viel getan hat in der Wahrnehmung von Bäumen in Zeiten des Klimawandels. Zwar hat die Stadt im Dezember 2013 eine Baumschutzsatzung beschlossen, die das Fällen solcher Bäume verhindert, doch da wurde versäumt, sich mit zuvor erteilten Genehmigungen zu befassen.

Ämter ermöglichen die Fällung der Bäume

Offensichtlich bleibt nun nur noch die private Initiative, um das Schicksal der beiden Pappeln zum Guten zu wenden. „Persönlich halte ich die Fällung der beiden Pappeln, so sie stattfindet, für einen schweren Fehler und versuche auch noch mit dem Eigentümer ins Gespräch zu kommen“, schreibt Bernhard Mellert, Bezirksvorsteher im Westen, an die Bewohner der Wernlinstraße 1, die sich zu einer lockeren Initiative zusammengeschlossen haben. Und er ergänzt: „Nach den Auskünften der Ämter an mich besteht an der Rechtmäßigkeit einer möglichen Baumfällung kein Zweifel mehr. Sie können mir glauben, dass ich mit den Ämtern in den letzten Tagen einen regen Telefon- und Mailverkehr hatte. Aber wie gesagt, die Baumfällung ist von beiden Ämtern nicht mehr aufzuhalten“.

Das bestätigt auch das Amt für Umweltschutz: „Aus artenschutzrechtlicher Sicht hat der Bezirksvorsteher rein rechtlich beim vorliegenden Fall bei den naturschutzrechtlichen Sachverhalten keine Befugnisse, einen Aufschub zu erreichen“. Deshalb das Placet des Amtes: „Bei einer vorliegenden Befreiung der Baumschutzsatzung sowie Abhandlung der Artenschutzbelange steht es dem Eigentümer der Bäume grundsätzlich frei, wann diese gefällt werden. Nach dem Naturschutzgesetz ist die Fällung zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar möglich“.

Nur die Sommerquartiere der Fledermäuse zählen

Das bedeutet, dass auch der Artenschutz der tierischen Bewohner der beiden Bäume hier nicht weiterhilft. Eine solche Vorprüfung hat es im Auftrag des Eigentümers am 9. November gegeben. Was einigen Anwohnern aufgefallen ist: Die Firma, welche die Fällung schon vorbereitet hat, hat wohl auch das Artenschutzgutachten erstellt im Auftrag des Amts für Umweltschutz.

Dass in einem Tag begutachtet werden kann, was im Verlauf eines kompletten Vegetationszyklus dort geschieht, ist bei den Fachleuten nicht ungewöhnlich. „Die Untersuchungstiefe hängt von den festgestellten Habitatstrukturen ab.“ Und da seien lediglich die Sommerquartiere von Fledermäusen „von artenschutzrechtlicher Relevanz“. Insofern sei diese „Vorprüfung sowie die anschließende fachliche Bewertung der unteren Naturschutzbehörde ausreichend. Eine Untersuchung über eine komplette Vegetationsperiode ist für die untere Naturschutzbehörde in diesem Fall weder fachlich notwendig noch verhältnismäßig“.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit bleiben

Da bleibt für die Anwohner eine bittere Erkenntnis: „Zusammengefasst kann man feststellen, dass ganz erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fällung bestehen“, schreibt Christian Simmendinger von der Anwohnerinitiative an den Bezirksvorsteher Mellert: „Ob und wie sich diese Rechtmäßigkeit einklagen lässt, steht aber auf einem anderen Blatt“.

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