Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Besoldung hat auch Folgen für das Land Baden-Württemberg. Beamte des Landes Berlin und des Bundes sehen in der bisherigen Besoldung eine Altersdiskriminierung.

Stuttgart - Ganz so schlimm wie befürchtet scheint es nicht zu kommen, dennoch wird sich Finanzminister Nils Schmid (SPD) auf eine neue Belastung für den Landesetat einstellen müssen. Das zeichnet sich bei dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab, das Beamte des Landes Berlin sowie des Bundes angestrengt haben. Mittelbar betroffen ist auch Baden-Württemberg. Im äußersten Fall kann das Urteil der EuGH-Richter für das Land zusätzliche Kosten in Höhe von 400 Millionen Euro jährlich nach sich ziehen. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot ist aber von einem solchen Betrag nicht mehr auszugehen. Zwar bejahte der Franzose den Tatbestand der Altersdiskriminierung in den angefochtenen Besoldungsordnungen, wandte sich aber gegen die von Klägern erhobene Forderung, nachträglich auf die höchste Besoldungsstufe gehoben zu werden.

 

Um was geht es? Nach der alten Besoldungsordnung wurden die Beamten nach Lebensalter und Leistung eingestuft, das Dienstalter spielte keine Rolle. Das hatte zur Folge, dass ein junger Beamter bei gleicher Tätigkeit weniger verdiente als ein älterer Kollege, auch wenn dieser weniger Berufserfahrung hatte. So verhielt es sich auch in Baden-Württemberg. 2011 wurde das Besoldungssystem dann unter dem Druck des Europarechts umgestellt. Das Lebensalter spielt für Neueinsteiger bei der Besoldung keine Rolle mehr, allerdings entfällt auch der schnellere Aufstieg über die Leistungsstufen. Maßgeblich fürs Gehalt ist jetzt das Dienstalter. Die Bezüge steigen mit der Berufserfahrung – zunächst im Zweijahrestakt, dann alle drei Jahre, schließlich im Vierjahresrhythmus.

Übergangsregelung beseitigt Altersdiskriminierung nicht

Für die sogenannten Bestandsbeamten, also alle, die bei der Reform bereits im System waren, wurde eine Überleitungsregelung geschaffen, die – auch in Baden-Württemberg – der Besitzstandssicherung diente, die Altersdiskriminierung aber keineswegs beseitigte. Wer vor der Reform jung Beamter wurde, hinkt beim Verdienst gegenüber einem älteren Beamten mit gleicher oder geringerer Dienstzeit immer noch hinterher. Darum geht es in dem Verfahren.

Um sich mögliche Ansprüche zu sichern, haben beim Landesamt für Besoldung inzwischen 24 000 Beamte Widerspruch gegen die Altersdiskriminierung eingelegt. Diese Verfahren ruhen bis zum Urteil des EuGH, das im Frühjahr erwartet wird. Die klagenden Beamten verlangen Nachzahlungen der Beträge, die sich aus der Differenz ihrer tatsächlich Besoldungsstufe und der höchsten Besoldungsstufe ergeben, und sie verlangen die Überleitung in die passende, höhere Erfahrungsstufe im neuen Besoldungssystem.

Dieses Ansinnen weist der Generalanwalt zurück. Stattdessen seien die diskriminierten Beamten in dieselbe Besoldungsstufe einzugruppieren „wie ein älterer Beamter, der über eine gleichwertige Berufserfahrung verfügt.“ Die Formulierung legt nahe, dass damit nicht gemeint ist, den Lebensälteren auf das Besoldungsniveau des Jüngeren abzusenken, sondern das Gehalt des Jüngeren anzuheben. Das wird erhebliche Auswirkungen auf den Landesetat haben. Das Stuttgarter Finanzministerium will aber, ehe es sich zu Zahlen äußert, zunächst das Urteil abwarten.