Professoren erhalten illegale Zulagen lebenslang weiter – dabei stützt sich die Beamtenhochschule auf ein Rechtsgutachten. Doch dessen Herausgabe lehnt sie nun endgültig ab.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Beamtenhochschule in Ludwigsburg hält weiter die Rechtsgutachten unter Verschluss, auf die sie die Weiterzahlung von illegalen Zulagen an 13 Professorinnen und Professoren stützt. Nachdem ein Auskunftsersuchen unserer Zeitung auf Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes im vorigen Herbst abgelehnt worden war, hat die Hochschule auch den Widerspruch dagegen zurückgewiesen. Zugleich nennt sie erstmals den Namen des Rechtsanwaltes, der die Gutachten in ihrem Auftrag verfasst hat. Weil dieser die Herausgabe auf Grundlage des Urheberrechts verweigert, sieht sich die Hochschule nach eigenen Angaben an der Offenlegung gehindert.

 

Im Zusammenhang mit den Zulagen war der frühere Rektor der Hochschule für Verwaltung und Finanzen wegen Untreue verurteilt worden. Damit wurde bekräftigt, dass die monatlichen Zusatzzahlungen rechtswidrig sind. Die für Neuberufungen vorgesehenen Zulagen hatte der Rektor altgedienten Lehrkräften zukommen lassen, die dadurch unterm Strich monatlich etwa 500 Euro mehr erhielten. Schon beim Prozess betrug der Schaden rund 800 000 Euro, inzwischen dürfte er eine Million überschritten haben – und steigt jedes Jahr weiter, bis ans Lebensende der Professoren. Bereits nach der internen Aufarbeitung vor gut zehn Jahren hatte die Hochschule entschieden, die Zulagen weiter zu gewähren. Begründung: Vertrauensschutz. Vor und nach dem Urteil ließ sie erneut prüfen, ob die Zahlungen zurückgefordert oder für die Zukunft gestoppt werden könnten. Dies hätte „keine Aussicht auf Erfolg“, befand sie unter Berufung auf das Anwaltsgutachten samt Folgegutachten.

Rückforderung ohne Aussicht auf Erfolg?

Im vorigen Jahr nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart überraschend neue Ermittlungen auf. Sie untersucht, ob die Weiterzahlung der Zulagen strafbare Untreue darstellen könnte. Auslöser war die Strafanzeige eines pensionierten Beamten, der die Zulagenaffäre seit Jahren intensiv verfolgt. Umso wichtiger wäre es zu wissen, auf welche Argumente die Hochschule ihre Entscheidung stützt. Doch die Herausgabe der Gutachten verweigert sie unter Verweis auf das Urheberrecht und die fehlende Zustimmung des Autors. Dabei handelt es sich nach ihren Angaben um den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dirk Herrmann von der Karlsruher Kanzlei Deubler und Kirchberg. Als Schwerpunkte seiner Tätigkeit nennt er auf der Webseite unter anderem Beamtenrecht und Hochschulrecht.

Verweis auf fehlende Einwilligung des Urhebers

In der Entscheidung über den Widerspruch unserer Zeitung stützt sich Rektorin Iris Rauskala erneut auf das Urheberrecht. Weil es sich um „persönliche geistige Schöpfungen“ handele, fielen die Gutachten unter dessen Schutz. Für eine „ausreichende Schöpfungshöhe“ spreche schon der Umfang von 47 Seiten, zudem sei der Text „individuell und damit in origineller Weise gegliedert“. Der Autor habe das Erstveröffentlichungsrecht, das durch die Weiterleitung an die Hochschule noch nicht verbraucht sei. „Aufgrund der fehlenden Einwilligung des Urhebers“ könne man die Gutachten nicht herausgeben, schrieb die Rektorin. Auch eine bloße Einsichtnahme, die hilfsweise beantragt war, komme nicht infrage. Gegen den Bescheid könne binnen eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Gutachten dürften auch für Staatsanwaltschaft und das mit den Ermittlungen beauftragte Landeskriminalamt von Interesse sein. Bisher gab es keine Auskunft dazu, ob sie diesen Stellen vorgelegt wurden.