Die Landeshauptstadt hatte für das ersten Quartal 2024 mit 80 bis 90 Prozent der Bescheide gerechnet. Eine Abschätzung der neuen Hebesätze ist so nicht möglich.

Von 2025 an gilt auch in der Landeshauptstadt die neu berechnete Grundsteuer. Immer mehr Steuerpflichtige erhalten von den Finanzämtern aktuell die Messbescheide und rechnen ihre Belastung mit dem gültigen Hebesatz – in Stuttgart sind das für 2024 unverändert 520 Prozent bei den Grundsteuern A und B – hoch. Aus dieser Kalkulation ergeben sich von Fall zu Fall teils extreme Aufschläge, denn die neue Grundsteuer fußt erstmals auf den Bodenrichtwerten des Jahres 2022.