Betrugsprozess am Landgericht Stuttgart Handys für fast eine viertel Million Euro ergaunert

Seit Freitag stehen zwei Männer aus Pforzheim vor Gericht, weil sie Luxushandys für fast 250 000 Euro ergaunert haben sollen. Zwischen den Richtern und der Staatsanwaltschaft ist am ersten Prozesstag ein Streit ausgebrochen.
Stuttgart - Zwei 25 und 26 Jahre alte Männer stehen vor der 19. Strafkammer des Landgerichts, weil sie hundertfach teure Smartphones bestellt und nicht bezahlt haben sollen. Gleich am ersten Prozesstag entwickelte sich ein Disput zwischen der Staatsanwaltschaft und Norbert Winkelmann, dem Vorsitzenden Richter der 19. Strafkammer.
Die zwei wegen Drogendelikten vorbestraften Männer sollen unter falschen Personalien oder mit Personalien Dritter mehrfach Handys bei einer Bestellhotline geordert haben. Dabei hätten sie falsche Bankdaten und mehrere Lieferadressen verwendet.
So hätten sie zwischen Anfang Februar und Mitte März vergangenen Jahres neun Handys im Wert von 7000 Euro bestellt und sich an eine Adresse in Karlsruhe schicken lassen. Die zweite Charge von 27 Smartphones im Wert von 26 500 Euro sollen sie sich an eine Stuttgarter Adresse haben liefern lassen. Weitere Bestellungen bis Anfang Oktober 2016 gingen nach Filderstadt, Rheinstetten, Pforzheim, Leonberg und wieder nach Stuttgart.
Am Ende der Serie sollen sie 235 Handys im Wert von 223 000 Euro geordert und bekommen haben. Verkauft worden seien die Telefone laut Anklage übers Internet und Hand zu Hand auf der Straße.
223 000 Euro Schaden
Der Zwist ist für juristische Laien kaum zu durchschauen. Die beiden Angeklagten aus Pforzheim haben offenbar Karrieren als Drogenkonsumenten hinter sich. Um Anträgen der Verteidigung auf eine psychiatrische Begutachtung der Burschen während der Hauptverhandlung zuvorzukommen, hatte die Kammer einen Gutachter bestellt. Alles andere hätte den Prozess unnötig in die Länge gezogen, so Richter Winkelmann – Stichwort Beschleunigungsgebot, zumal die Angeklagten bereits seit knapp sechs Monaten in U-Haft sitzen. Das allerdings passte der Staatsanwaltschaft nicht. Man sehe keine Notwendigkeit.
Denn gelegentlicher Konsum von Marihuana reiche für eine Begutachtung nicht aus. Die Strafkammer lege eine „überschießende Aufklärungstendenz“ an den Tag. Außerdem habe man die Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig informiert.
„So etwas verbitte ich mir“, sagte Richter Winkelmann. Die Anklagebehörde habe die Möglichkeit zur Akteneinsicht bekommen. Mehr könne die Kammer nicht tun. „Überschießende Aufklärungstendenz? So etwas habe ich noch nie gehört“, so der Strafrichter. Der Gutachter ist und bleibt bestellt. Er soll beurteilen, ob die Angeklagten in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden sollen und ob sie womöglich bei Tatbegehung vermindert schuldfähig waren.
Der Vorsitzende Richter ärgert sich
Beide Angeklagten wollen sich zu den Vorwürfen äußern. Allerdings will der 26-Jährige bis zum nächsten Prozesstag warten, wenn sein Hauptverteidiger anwesend sein wird. Sein Mitangeklagter machte Angaben zur Person. Er sei Maler und Lackierer, habe aber in diesem Beruf nie gearbeitet. Drogen habe er genommen seit er 15 Jahre alt war. Die eidesstattliche Versicherung, vulgo Offenbarungseid, habe er voriges Jahr abgegeben. Rund 10 000 Euro Schulden habe er angehäuft. „Woher stammen die?“, fragt der Vorsitzende Richter. „Aus alten Handyverträgen“, so der Angeklagte. Der Prozess wird am 24. April fortgesetzt.
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