Wie funktioniert die Satellitenspionage?

 

Die NSA liefert Dateien mit Suchbegriffen, sogenannten Selektoren. Dabei geht es um E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern, aber auch um Suchbegriffe, die zu Terroristen und Islamisten führen sollen.

Die zuständige BND-Abteilung „Technische Aufklärung“ („TA“) überprüft vor dem Einsatz der Suchkriterien, ob die Rechte Deutscher oder europäische und deutsche Interessen verletzt werden. Der BND hat zudem eigene Suchkriterien entwickelt. Bei der automatisierten Überwachung der Datenströme soll es weitere Stichproben geben, bei denen geprüft wird, ob deutsche Interessen verletzt werden.

Zwischen den Jahren 2008 bis heute ist beim BND eine automatisierte Liste mit NSA-Suchbegriffen, die wegen Bedenken aussortiert worden sind, auf etwa 40 000 Selektoren gewachsen. Allein bei einer Sonderprüfung der US-Suchkriterien im Zusammenhang mit den Enthüllungen Snowdens sind demnach vor zwei Jahren 2000 dieser bedenklichen Suchbegriffe entdeckt worden. Diese Informationen soll ein BND-Unterabteilungsleiter nicht weitergegeben haben. Die Grünen gehen davon aus, dass die NSA dem BND bislang viele Hunderttausende Selektoren übermittelt hat, vielleicht sogar Millionen.

Pofalla hatte 2013 erklärt, die Daten von Deutschen würden vor der Weitergabe an die NSA „in einem mehrstufigen Verfahren herausgefiltert. Zudem werden die gewonnenen Daten des BND durch einen eigenen G-10-Beauftragten (...) kontrolliert“. Mit dem G-10-Gesetz wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen deutsche Geheimdienste in das vom Grundgesetz garantierte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen.

Wie und warum arbeiten BND und NSA zusammen?

Auf vielen Ebenen, nicht nur in Bad Aibling. Deutsche Sicherheitsbehörden sagen, zur Terrorbekämpfung sei eine solche Kooperation unerlässlich.

Was ist in der Vereinbarung zwischen BND und NSA festgelegt?

Was ist in der Vereinbarung zwischen BND und NSA festgelegt?

Früher wurde die Abhörstation in Bad Aibling von den Amerikanern betrieben. Zur Übergabe an den BND unterzeichneten beide Seiten unter der rot-grünen Regierung von SPD-Kanzler Gerhard Schröder am 28. April 2002 eine bis heute gültige Vereinbarung (Memorandum of Agreement, MoA). Darin werden den Amerikanern weitgehende Rechte eingeräumt. Das Abkommen ist geheim, Details sind unbekannt.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über Enthüllungen von Edward Snowden, der für die NSA arbeitete, hatte der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla am 12. August 2013 gesagt, das MoA lege detailliert fest, „dass zwischen dem BND und der NSA Daten ausgetauscht sowie Programme und Methoden zur Erfassung entwickelt werden sollen“. Die NSA erklärte sich bereit, sich an die deutschen Gesetze zu halten.

Wie funktioniert die Satellitenspionage?

Wie funktioniert die Satellitenspionage?

Die NSA liefert Dateien mit Suchbegriffen, sogenannten Selektoren. Dabei geht es um E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern, aber auch um Suchbegriffe, die zu Terroristen und Islamisten führen sollen.

Die zuständige BND-Abteilung „Technische Aufklärung“ („TA“) überprüft vor dem Einsatz der Suchkriterien, ob die Rechte Deutscher oder europäische und deutsche Interessen verletzt werden. Der BND hat zudem eigene Suchkriterien entwickelt. Bei der automatisierten Überwachung der Datenströme soll es weitere Stichproben geben, bei denen geprüft wird, ob deutsche Interessen verletzt werden.

Zwischen den Jahren 2008 bis heute ist beim BND eine automatisierte Liste mit NSA-Suchbegriffen, die wegen Bedenken aussortiert worden sind, auf etwa 40 000 Selektoren gewachsen. Allein bei einer Sonderprüfung der US-Suchkriterien im Zusammenhang mit den Enthüllungen Snowdens sind demnach vor zwei Jahren 2000 dieser bedenklichen Suchbegriffe entdeckt worden. Diese Informationen soll ein BND-Unterabteilungsleiter nicht weitergegeben haben. Die Grünen gehen davon aus, dass die NSA dem BND bislang viele Hunderttausende Selektoren übermittelt hat, vielleicht sogar Millionen.

Pofalla hatte 2013 erklärt, die Daten von Deutschen würden vor der Weitergabe an die NSA „in einem mehrstufigen Verfahren herausgefiltert. Zudem werden die gewonnenen Daten des BND durch einen eigenen G-10-Beauftragten (...) kontrolliert“. Mit dem G-10-Gesetz wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen deutsche Geheimdienste in das vom Grundgesetz garantierte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen.

Funktioniert das Filterverfahren?

Funktioniert das Filterverfahren?

Experten glauben, dass es Schwachstellen hat - das ist auch im NSA-Untersuchungsausschuss deutlich geworden. Es ist unklar, ob mit dem teils computerisierten und teils von BND-Mitarbeitern ausgeführten Kontrollverfahren alle problematischen Suchbegriffe rechtzeitig erkannt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass sie erst später auffallen, wenn bei der laufenden Lauschaktion Stichproben durchgeführt werden.

Wer wusste wann Bescheid?

Wer wusste wann Bescheid?

Im BND fiel nach derzeitigem Erkenntnisstand schon kurz nach Beginn der gemeinsamen Abhöraktion mit der NSA im Sommer 2005 auf, dass die Amerikaner mit Suchbegriffen nach Informationen etwa über EADS oder Eurocopter forschen wollten.

Informationen über das NSA-Vorgehen sollen nach Medienberichten zunächst BND-intern nicht weitergegeben worden sein. Erst 2008 soll der BND dann nach weiteren Berichten das Kanzleramt über das Vorgehen der NSA informiert haben. Laut „Bild“-Zeitung ging es um die Vorbereitung einer USA-Reise des damaligen Kanzleramtschefs und heutigen Innenministers Thomas de Maizière (CDU).

Im März 2010 soll der BND entsprechende NSA-Aktivitäten laut „Bild“ abermals ans Kanzleramt gemeldet haben. Adressaten waren demnach der damalige Referatsleiter und heutige BND-Vizepräsident Guido Müller sowie der Chef der im Kanzleramt für die Geheimdienste zuständigen Abteilung 6, Günter Heiß.

Wann wurde die Spitze des Kanzleramts hellhörig?

Wann wurde die Spitze des Kanzleramts hellhörig?

Offiziell wird beteuert, erst im Zusammenhang mit Nachforschungen, die der NSA-Untersuchungsausschuss anstellen ließ. Die 2008 und 2010 vom BND übermittelten Erkenntnisse hätten keine Defizite erkennen lassen, sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Wirtz am Montag. Die Unterlagen seien im Herbst 2014 an den Untersuchungsausschuss gegangen. Erst als die Abgeordneten weiteres Material anforderten, seien neue Erkenntnisse ans Licht gekommen - und damit auch die vom Bundeskanzleramt vergangene Woche öffentlich kritisierten technischen und organisatorischen Defizite beim BND.

Wann wurden die Abgeordneten informiert?

Wann wurden die Abgeordneten informiert?

Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) informierte am 22. April in einer gemeinsamen Sitzung die Mitglieder des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste und die Obleute des NSA-Ausschusses über die neuen Erkenntnisse. Auch in der Sitzung des NSA-Ausschusses am 23. April spielten die Vorgänge eine Rolle.

Gibt es personelle oder andere Konsequenzen?

Gibt es personelle oder andere Konsequenzen?

Noch nicht. Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass BND-Präsident Gerhard Schindler seinen Posten räumen muss. Auch de Maizière ist wegen seiner Rolle in der Affäre unter Beschuss geraten. Auch im Kanzleramt könnte es verantwortliche Mitarbeiter treffen, sollte sich ein Fehlverhalten herausstellen. Wirtz sagte lediglich, es gebe derzeit keinen Anlass für personelle Konsequenzen. Außerdem wird über Veränderungen in den Informationsketten zwischen BND und Kanzleramt nachgedacht. Für Entscheidungen sei es aber zu früh, heißt es.