Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Genehmigungsprozess Bevor ein neuer Auto-Typ auf den Markt kommt, prüfen die nationalen Behörden, ob das Fahrzeug alle einschlägigen EU-Vorschriften etwa zur Sicherheit bei Unfällen, Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch einhält. Der Hersteller stellt dafür etwa ein Dutzend Fahrzeuge aus den ersten Fertigungszyklen zur Verfügung. Die Prototypen werden geprüft: Sind die Scheinwerfer hell genug? Stimmt die Bremswirkung? Fallen Crashtests mit Dummies zufriedenstellend aus? Ist der Motor nicht zu laut? Entsprechen Sitze und Airbags den Vorschriften? Wenn alles zufriedenstellend ist, bekommt der Hersteller die Typgenehmigung. Damit kann er das Fahrzeug in jedem Mitgliedsland der EU auf den Markt bringen. Jedes einzelne Fahrzeug, das vom Band läuft, wird mit einer Bescheinigung des Herstellers ausgestattet. Der Hersteller garantiert damit, dass es mit dem Prototyp übereinstimmt.

 

Marktaufsicht Die EU-Mitgliedsländer sind dafür zuständig, den Markt zu überwachen. Sie müssen kontrollieren, ob das Fahrzeug in der Praxis tatsächlich die Umwelt-und Verbrauchsvorschriften einhält. Ist der Ausstoß von Schadstoffen nicht höher als bei den Prototypen? In der Vergangenheit haben die nationalen Behörden dabei immer wieder versagt. Nicht nur beim VW-Skandal. Die EU-Kommission will daher nun Durchgriffsrechte auf nationaler Ebene haben. Sie will selbst stichprobenartig Fahrzeuge testen, die bereits auf dem Markt sind. Sie will das Recht haben, Strafen zu verhängen, wenn es Abweichungen und Verstöße gibt. Außerdem sollen die Testergebnisse der nationalen Behörden den Behörden in allen anderen Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehen. www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.vw-abgasskandal-bosch-weniger-auftraege-beim-diesel.c45ae31c-34bc-421d-b3a0-5e1beed25824.htmlkba