Die 50+1-Regel soll bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt folgt einem Vorschlag der Deutschen Fußball Liga. Der Investoreneinfluss im Profifußball bleibt begrenzt.

Nach dem Willen des Bundeskartellamtes soll die 50+1-Regel im deutschen Profifußball erhalten bleiben. Vom Grundsatz, der die komplette Übernahme von Profivereinen durch Investoren verhindert, soll es zukünftig keine weiteren Ausnahmegenehmigungen wie für die TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg geben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

 

Vorausgegangen war ein langwieriger Abstimmungsprozess wegen der weiterhin geltenden Sonderregeln für die drei Fußball-Bundesligisten. Das Trio muss aber künftig die Mitglieder mehr beteiligen und einen finanziellen Ausgleich leisten.

„Mit der zugesagten Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Clubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Drei zentrale Änderungen der Regel

„Zwar bleibt es dabei, dass die Regeln des Kartellrechts für den Profisport und speziell für Sportverbände gelten. Auch stellt die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgesprägte Clubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf. Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt aber geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen“, erklärte Mundt weiter.

Die Vereinigung der 36 Proficlubs und die Behörde einigten sich auf drei zentrale Änderungen der bisherigen 50+1-Regel. Zukünftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein. Zudem dürfen Einzelpersonen oder Unternehmen die Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme sind die Clubs fest an ihren Standort gebunden.

Das Klärungsverfahren lief seit 2021

Im Gegenzug bekommen die drei Ausnahmen Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg Bestandsschutz - weitere soll es nicht geben. Die DFL, der Deutsche Fußball-Bund und die übrigen am Verfahren beteiligten Clubs und Investoren erhalten laut Bundeskartellamt vor Erlass der abschließenden Entscheidung noch einmal rechtliches Gehör.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG Hoffenheim mit Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem lief das Klärungsverfahren. Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an dem Mutterverein zurückgeben wird.