Seit 2004 müssen Existenzgründer in etlichen Handwerksberufen keinen Meisterbrief mehr vorweisen. Nun rudert der Gesetzgeber behutsam zurück – und die Handwerksverbände sind erfreut. Die Kunden allerdings werden am Ende womöglich mehr bezahlen müssen, warnen Experten.

Berlin - Vor fast sechzehn Jahren vereinfachte der Gesetzgeber Existenzgründungen im Handwerk und schaffte in etlichen Berufen die Meisterpflicht ab. Am Donnerstag beschloss der Bundestag, in einigen Gewerken höhere Hürden für Gründer zu errichten. Das soll die Qualität der Arbeit und der Ausbildung sichern – gleichzeitig üben Wettbewerbsexperten Kritik. Ein Überblick.

 

Was hat der Bundestag beschlossen?

Das Parlament beschloss mit breiter Mehrheit eine Änderung der Handwerksordnung. In zwölf Gewerken, in denen die Meisterpflicht 2004 abgeschafft worden war, soll sie ab 2020 wieder gelten. Das bedeutet, dass sich hier künftig nur Personen selbstständig machen können, die über einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen beziehungsweise eine entsprechende Fachkraft als Betriebsleiter beschäftigen.

Betroffen sind Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Wer in diesen Gewerken bisher ohne Meisterbrief ein Unternehmen führt, erhält einen Bestandsschutz.

Welchen Zweck verfolgt der Gesetzgeber?

Im Gesetzestext heißt es sinngemäß, dass sich seit der Liberalisierung 2004 das Berufsbild und auch der Schwerpunkt einzelner zulassungsfreier Handwerke verändert hätten. Diese Veränderungen seien so wesentlich, dass sie Regeln für die Ausübung „zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zu Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers“ erforderlich machten. Gleichzeitig seien die Ausbildungszahlen in den betroffenen Berufen stark zurückgegangen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, die Reform werde „die Qualität, die duale Berufsausbildung und die Qualifizierung im Handwerk fördern und die Zukunft der Betriebe gewährleisten“.

Wie sah die Lockerung damals aus?

Seit 2004 gibt es die sogenannte Anlage B zur Handwerksordnung, in der 53 zulassungsfreie Handwerke aufgeführt sind. Nur in den genannten zwölf Berufen erfolgt jetzt die Rückkehr zur Meisterpflicht. Sie sind fortan in der Anlage A der Handwerksordnung verzeichnet, wo bereits jetzt 43 zulassungspflichtige Gewerbe aufgeführt sind. Es geht hier grundsätzlich um Gewerke, die besonders gefahrengeneigt sind oder eine besondere Ausbildungsleistung erbringen. Dazu zählen etwa auch Elektrotechniker, Fleischer oder Installateure.

Hat sich die Lockerung nicht bewährt?

Aus Sicht des Handwerks nicht. Tatsächlich ist durch die Reform die Zahl der Betriebe explodiert, zum Beispiel bei den Fliesenlegern. So stieg der Druck auf die Preise. Die Handwerksverbände argumentierten, dass es sich oft um Ein-Mann-Betriebe handele, die nicht mehr ausbilden und nicht für Qualität bürgen könnten. Wenn Pfusch auffliege, seien die Anbieter oft schon vom Markt verschwunden.

Gibt es auch Kritik an dem Beschluss des Bundestags?

Ja. In der Vergangenheit hatten sich bereits immer wieder Ökonomen zu Wort gemeldet, die die Pläne als Klientelpolitik geißelten und vor einer Einschränkung des Wettbewerbs warnten. Die staatliche Monopolkommission warnte am Donnerstag, der Zugang zu Handwerkern werde schwieriger, Wartezeiten und die Preise könnten steigen. Die Monopolkommission berät die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen.