Auch Richter müssen sich den Entscheidungsdruck bewusst machen, unter dem die Politik in Corona-Zeiten steht, sagt der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth im Interview– und erklärt, was das genau bedeutet.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Politik muss derzeit unter großen Unsicherheiten entscheiden. Das muss die Rechtsprechung berücksichtigen, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth.

 

Herr Harbarth, vor anderthalb Jahren waren Sie noch Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Ihre ehemaligen Kollegen mussten nun viele diffizile Entscheidungen in Sachen Corona treffen. Wenn sie noch dort wären, hätten Sie mit Ihnen gestimmt?

Wir sind im Augenblick in einer ganz außergewöhnlichen Krisensituation, bei deren Bewältigung es erkennbar keinen Königsweg gibt. Es gibt keine Blaupause aus früheren Jahren, die man einfach anlegen kann. Das ist für alle politischen Entscheidungsträger eine schwierige Situation. Ich möchte mit Blick darauf, dass wir am Gericht über viele Entscheidungen befinden müssen, die in Berlin oder in den Landeshauptstädten gefällt wurden und werden, nicht auf Einzelheiten eingehen. Ich beneide im Augenblick keinen exekutiven oder legislativen Entscheidungsträger um die große Last, die auf seinen Schultern ruht.

Hat Sie ein Weggefährte aus Ihrem alten Leben um Rat gefragt?

Ich bin nicht um Rat gebeten worden. Das mag auch daran liegen, dass das Bundesverfassungsgericht noch vielfach im Corona-Kontext entscheiden muss. Dessen ist man sich aufseiten der Politik bewusst.

Teilweise hat Ihr Senat bereits zu Corona-Angelegenheiten entschieden. Was ist der größte Unterschied in der Entscheidungsfindung zwischen einem Abgeordneten und einem Richter?

Als Richter werden wir punktuell befasst. Als Abgeordneter oder als Entscheidungsträger in der Exekutive muss man eine Gesamtkonzeption entwickeln. Nicht alle Bestandteile davon werden später rechtlich angegriffen. Typischerweise kann ein Richter in größerer Ruhe entscheiden als in der Politik, Richterinnen und Richter haben mehr Zeit zum Abwägen. Wir haben in den letzten Wochen am Bundesverfassungsgericht zwar viele Eilentscheidungen getroffen, zum Teil blieben den zuständigen Kammern nur wenige Stunden Zeit. In der Politik ist der Zeitdruck ein ständiger Begleiter, in der Justiz aber die Ausnahme.

Haben Gerichte den Handlungs- und Zeitdruck, unter dem politische Entscheidungen getroffen wurden, immer im Kopf, wenn sie später einmal darüber befinden?

Es ist wichtig, dass sich Richter diesen Entscheidungsdruck bewusst machen. Aufgabe der Justiz ist nicht, jede einzelne Entscheidung von Legislative und Exekutive durch ihre Sicht zu ersetzen. Es geht darum, die äußeren Grenzen eines Entscheidungskorridors am Maßstab der Verfassung und, bezogen auf das Handeln der Exekutive, am Maßstab der Gesetze zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass Legislative und Exekutive auch Einschätzungsspielräume benötigen. Die sind in Phasen krisenhafter Zuspitzung von besonderer Bedeutung. Politik muss unter Unsicherheit entscheiden, das muss auch die Rechtsprechung berücksichtigen. Dennoch ist natürlich auch die Krise kein rechtsfreier Zustand.

Im Namen des Volkes

Ein Chor von Fachleuten, darunter auch ehemalige Verfassungsrichter, kommentiert derzeit jede politische Entscheidung. Wie empfinden Sie diese Begleitmusik?

Das ist ein normaler Vorgang in einer offenen Gesellschaft. Wir leben in einer schwierigen Phase, da muss über den richtigen Umgang und über die Herausforderungen auch gestritten werden. Daran beteiligen sich viele.

Was vermissen Sie aus Ihrem früheren Leben?

Ich war gerne Mitglied des Deutschen Bundestages. Ich habe auch gerne die dynamischen, mitunter hektischen politischen Entscheidungsprozesse mitgemacht. Wenn man in der Politik innerhalb weniger Stunden wichtige Weichenstellungen vornehmen muss, dann kann das durchaus erfüllend sein.

Heute fällen Sie Urteile im Namen des Volkes, früher waren Sie Volksvertreter. In welcher Position fühlen Sie sich dem Volk näher?

Man hat als Abgeordneter sicher mehr Begegnungen mit Menschen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man dem Volk näher ist. Wir urteilen im Namen des Volkes, das bedeutet aber nicht, dass wir uns an demoskopischen Befunden orientieren. Das bedeutet auch nicht, dass wir immer so entscheiden, wie die Mehrheit das wünscht. Unser Maßstab ist die Verfassung. Wir prüfen, welche Rechte das Grundgesetz dem einzelnen Menschen gibt, welche Rechte auch die Mehrheit dem einzelnen nicht nehmen kann. Wir prüfen am Maßstab des Versprechens, das sich das Volk in seiner Heterogenität gegeben hat, dem Grundgesetz. Letztlich kommt gerade darin eine große Nähe zur Bevölkerung zum Ausdruck.

Mit der Politik haben immer mehr Menschen ihre Mühe, auch die Kritik an Gerichten wächst. Schwindet das Vertrauen in die Justiz?

Die Justiz hat in Deutschland ein hohes Ansehen. Dieses hat sie sich über Jahrzehnte erarbeitet. Institutionen insgesamt haben es in den vergangenen Jahren zunehmend schwerer, werden generell stärker hinterfragt, mitunter attackiert. Die Justiz verfügt dennoch über einen beeindruckenden Rückhalt in der Bevölkerung. Mir ist um die Zukunft nicht bange.

Justiz darf nicht selbstgefällig werden

Das bedeutet alles ist gut, man muss nichts ändern?

Wir müssen erklären und nach außen sichtbar machen, warum wir eine unabhängige Justiz benötigen. Ohne Recht gibt es keine Freiheit der Individuen untereinander, es gibt ohne Recht auch keine Freiheit im Verhältnis zwischen Individuen und dem Staat. Wenn es ohne Recht keine Freiheit gibt, dann braucht es eine Institution, die dieses Recht durchsetzt. Das Recht letztverbindlich zu interpretieren kann nicht Aufgabe des Parlaments sein. Im Parlamentsbeschluss findet die Meinung der Mehrheit ihren Ausdruck. Vielleicht müssen wir diese Zusammenhänge stärker herausarbeiten und erklären, als wir das in den vergangenen Jahren getan haben.

Wer ist „wir“?

Da gibt es kein Monopol. Da ist die Justiz selbst gefordert, aber auch Juristen außerhalb der Justiz und Nichtjuristen. Das kann Schulen und Volkshochschulen betreffen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Populisten sind auf dem Vormarsch. Ist unsere Demokratie dafür gerüstet?

Das kann man abschließend immer erst im Rückblick beantworten. Wenn man sich vergegenwärtigt, was für ein politisch stabiles System aus den Trümmern der Naziherrschaft entstanden ist, dann ist das ein Erfolg, den 1945 wohl kaum jemand für möglich gehalten hätte. Wenn ein rechtlicher und politischer Rahmen so erfolgreich gewesen ist, Epochenbrüche wie die Wiedervereinigung und die Internationalisierung der Welt bewältigen konnte, dann bin ich relativ zuversichtlich, dass diese Ordnung auch die heutigen Herausforderungen bewältigen wird. Wir dürfen unsere Hände aber nicht selbstzufrieden in den Schoß legen. Die Attacken auf den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat sind auf dem Globus stärker geworden, deswegen muss auch das Engagement, ihn zu verteidigen, stärker werden. Das ist eine zentrale, wenn nicht die zentrale Aufgabe unserer Generation.

In manchen europäischen Ländern ist die Verfassungsgerichtsbarkeit unter den Beschuss der Politik geraten. Ist das in Deutschland auch denkbar?

Man muss sich vor Selbstgefälligkeit schützen. Wir dürfen nicht glauben, dass Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit schon deshalb unangreifbar seien, weil sie im Grundgesetz niedergeschrieben wurden. Bewahren lassen sich Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit letztlich nur, wenn sie in den Köpfen und Herzen der Menschen verankert sind.

Die Macht der sozialen Netzwerke

Für viele Nationalisten ist Brüssel der Inbegriff des Bösen. Wie ist das Verhältnis auf der gerichtlichen Ebene?

Die Idee der europäischen Einigung ist eine der großartigsten Ideen, die die Geschichte hervorgebracht hat. Das ist ein großes Geschenk für unseren Kontinent. Das bedeutet nicht, dass man über alle Fragen der europäischen Einigung gleicher Auffassung sein müsste. Darüber lässt sich politisch streiten, es kann auch juristisch gestritten werden. Wir haben eine gute Kooperation zwischen den Gerichten im europäischen Gerichtsverbund, aber das bedeutet nicht denknotwendig, dass alle Gerichte in allen Fragen gleicher Auffassung sein müssten.

Kann es der Demokratie schaden, wenn sich die Gerichte zu häufig widersprechen?

Wenn sich Gerichte permanent widersprechen würden, wäre das ein Problem. Einen solchen permanenten Widerspruch sehe ich aber nicht.

Eine neue Gefahr ist die Macht der sozialen Medien, Großkonzerne, die schwer zu packen sind. Sind wir dem gewappnet?

Gesetze gelten nicht nur für die analoge Welt, sondern auch für die digitale. Die digitale Welt schafft viele neue Herausforderungen. Darauf muss erst einmal die Politik eine Antwort geben. Das ist sehr schwierig, weil ein nationaler Gesetzgeber vielfach nur eingeschränkt handlungsfähig ist und die digitale Welt sehr international geprägt ist. Die Rechtsprechung muss dann die Fälle, die ihr vorgelegt werden, entscheiden. Dass die Rechtsprechung diese Aufgabe sehr gut bewältigt, lässt sich gerade an der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts zeigen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in den 80er Jahren entwickelt worden und hat seinen Siegeszug um die Welt angetreten.

Nutzen sie selbst soziale Netzwerke?

Als Politiker habe ich Facebook und Twitter aktiv genutzt, als Richter mache ich das nicht mehr.

Wenn alles läuft wie geplant, dann werden sie in diesem Jahr zum Präsidenten des Verfassungsgerichts gewählt. Sind sie nervöser als vor der Wahl in andere Ämter?

Wenn ich in ein Amt gewählt wurde, habe ich das Amt mit hohem Respekt übernommen. Wichtig ist, dass man die Besonderheiten der neuen Aufgabe ernst nimmt, man sich sorgfältig einarbeitet und der neuen Aufgabe mit Demut begegnet. Als nervös habe ich mich nicht empfunden.