Cannabis-Legalisierung ab April Verbotszonen, Kontrollen – wie sich Stuttgart auf den Start vorbereitet
Die Polizei in Stuttgart steht vor vielen Aufgaben, die noch nicht genau definiert sind, wenn von April an die Legalisierung von Cannabis greift.
Die Polizei in Stuttgart steht vor vielen Aufgaben, die noch nicht genau definiert sind, wenn von April an die Legalisierung von Cannabis greift.
Kiffer freut es, doch den Ordnungshütern in Stadt und Land bereitet das Thema Sorgen: Die Legalisierung des Cannabiskonsums, auch der Besitz geringer Mengen und der Anbau sind vom 1. April 2024 in Deutschland erlaubt. Es ist wahrlich nicht das wichtigste Projekt der Bundesregierung, aber das mit der höchsten Aufreger- und Wahrnehmungsquote.
Ein Blick auf die Karte der Landeshauptstadt zeigt, dass es auch in Zukunft gar nicht einfach sein wird, legal und erlaubt Cannabis zu konsumieren. Denn nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche sollen geschützt werden. Deswegen ist um Schulen, Spielplätze und Kitas jeweils ein Bannkreis von 100 Metern zu ziehen. Im Umkehrschluss heißt das: Der Weg von legal zu illegal kann ein kurzer sein. Einmal falsch abgebogen – schon ist man drin im 100-Meter-Bereich.
Das legt jedenfalls eine Berechnung unserer Redaktion nahe: Wir haben um die Standorte aller Stuttgarter Schulen (orange), Kindereinrichtungen (rot), Sportstätten (blau) und Spielplätze (grün) 100-Meter-Umkreise gezogen. Offiziell festgelegt sind die Zonen damit nicht, der Eindruck ist aber klar: Viele Teile vor allem der Innenstadt dürften für Kiffen in der Öffentlichkeit tabu bleiben. In den eigenen vier Wänden gelten die Zonen hingegen nicht. Die folgende interaktive und zoombare Karte zeigt die möglichen Verbotszonen:
Wie die Polizei das kontrollieren soll? Darauf gibt es noch keine eindeutige Antwort. Denn wie für die Bürgerinnen und -bürger wird es auch für die Gesetzeshüter eine Herausforderung sein, die 100 Meter immer genau im Blick zu haben. Auf jeden Fall rechnet das Innenministerium (IM) des CDU-Ministers Thomas Strobl mit einer Mehrbelastung der Polizei: „Die Polizei wird durch das Cannabisgesetz nicht entlastet“, teilt ein Ministeriumssprecher mit. Vielmehr seien durch die Überwachung der Konsumverbotszonen, die feingliedrige Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis und mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit „deutliche Mehraufwände“zu erwarten.
Große Sorgen bereite der Polizei die Kombination Kiffen und Autofahren: „Wir erwarten einen Anstieg von berauschten Verkehrsteilnehmenden, mehr schwere Verkehrsunfälle und mehr Verunglückte.“ Im vergangenen Jahr seien landesweit mehr als 6000 Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis festgestellt worden. Das sind laut Thomas Strobl 70 Prozent der Fahrten unter Drogeneinfluss. Das belege, „dass viele Menschen Kiffen und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht trennen können“, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Die Verkehrskontrollen würden intensiviert werden, kündigt das IM an. Denn seit Jahren schon sei die fehlende Verkehrstüchtigkeit eine der Hauptursachen tödlicher Verkehrsunfälle. „Das Thema Verkehrssicherheit hatte die Ampel bei ihren Plänen zur Cannabis-Legalisierung offensichtlich gar nicht auf dem Schirm“, wettert der Innenminister. Wer aktuell durch die Straßen geht, kann bei lauen Temperaturen zudem manchmal den Eindruck gewinnen, ein Teil der Partyszene habe der Legalisierung schon vorgegriffen: An vielen Ecken, an denen es eigentlich nur nach Tabakqualm stinken dürfte, riecht es jetzt schon verdächtig süßlich. Schaut die Polizei etwa weg? Unter der Hand hört man gelegentlich, dass manche Einsatzkräfte kapituliert haben, man könne „ja eh nichts machen“. Offiziell heißt es: „Maßgeblich für das polizeiliche Handeln ist die aktuell gültige Rechtslage. Bis zum Inkrafttreten des in Rede stehenden Bundesgesetzes gelten weiterhin die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.“ Das bedeute, dass bis zur Neuregelung alle Verstöße nach der jetzigen Rechtslage behandelt werden.
Trotz der Legalisierung befürchte man in Polizeikreisen zudem einen wachsenden Schwarzmarkt. Zwar dürfe jede und jeder für den Privatgebrauch etwas anbauen, Social Clubs sogar gemeinsam. Aber: Wer etwa diese Mühen scheue, werde weiterhin Dealer aufsuchen. Und noch eine Sorge existiert: Der Innenminister Thomas Strobl (CDU) befürchtet einen verstärkten „Kiffer-Tourismus“ entlang der deutsch-französischen Grenze, da die berauschenden Substanzen im Nachbarland noch verboten sind.
Noch nicht geregelt ist, wie es in der Landeshauptstadt mit den Landesflächen aussieht (in der Karte schraffiert dargestellt). Darüber muss sich das Finanzministerium bis zum 1. April Gedanken machen. Dazu gehören der Schlossplatz und die Parkanlagen.
Grundlage
Die hier gezeigten Cannabis-Verbotszonen sind nicht offiziell festgelegt, sondern wurden von unserer Redaktion auf Basis des digitalen Stadtplans der Stadt Stuttgart berechnet, um einen Eindruck von ihrer Größe zu vermitteln. Dafür wurden 100-Meter-Umkreise um die Standorte aller Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten und Spielplätze gezogen. Das Gesetz sieht zudem ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr vor.
Anbauvereine
Ebenfalls verboten bleibt Cannabiskonsum in den geplanten Cannabis-Anbauvereinigungen – wo sie sich befinden werden, ist aber noch nicht klar. Die Clubs müssen ebenfalls einen Abstand von 100 Metern zu Schulen, Spielplätzen und Kitas und Co. einhalten.