Chancen für eine Impfpflicht Impfpflicht für alle oder nur für Ältere?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen frei vom Fraktionszwang über das Thema Impfpflicht abstimmen. Foto: dpa/Michael Kappeler

In den Bundestagsfraktionen steht die Meinungsbildung zur Impfpflicht erst am Anfang. Es sind viele Details zu klären: Genügt man der Pflicht erst mit der dritten Impfung? Braucht es ein Impfregister? Wie hoch sind die Bußgelder?

Berliner Büro: Norbert Wallet (nwa)

Berlin - Die wieder steigenden Zahlen der Corona-Inzidenzen, aber auch die anhaltenden Proteste von Impfgegnern rücken das Thema einer möglicherweise vom Bundestag zu beschließenden allgemeinen Impfpflicht in den Blickpunkt. Die Debattenlage zu diesem Thema ist noch ziemlich unübersichtlich. RKI-Chef Lothar Wieler wirbt für die Impfpflicht, „weil wir damit einfach mehr Leben retten“. Das muss man zum Stand der Dinge wissen:

 

Wo stehen wir?

In allen Fraktionen des Bundestags beginnt die Meinungsbildung. Viele Abgeordnete sind noch nicht auf eine Position festgelegt und machen ihr Urteil auch von der in der übernächsten Woche stattfindenden „Orientierungsdebatte im Bundestag“ abhängig. Ihr werden noch keine ausgearbeiteten Anträge zugrunde liegen, es werden also auch keine Beschlüsse gefasst. Klar ist, dass in allen Fraktionen, mit Ausnahme der eindeutig auf einen völligen Verzicht auf die Impfpflicht festgelegten AfD, ein weites Spektrum der Meinungen vertreten wird. Dabei zeichnen sich aber bereits drei Hauptlinien ab.

Die ablehnende Position

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ist bereits früh mit einem Antragstext vorgeprescht, der festhält, „dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 geben wird“. Der Bundestag soll dies aber mit einem Appell verbinden, „dass sich weiter möglichst viele Menschen bestmöglich gegen Covid-19 schützen, indem sie die empfohlenen Angebote einer Coronaschutzimpfung wahrnehmen“. Kubicki hatte rasch 22 Unterstützer aus seiner eigenen Fraktion gewonnen, darunter auch die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus. Es ist derzeit nicht zu erkennen, dass der Antrag darüber hinaus große Resonanz erfährt, obwohl es in allen Fraktionen auch Stimmen gibt, die die Impfpflicht ablehnen.

Die gestufte Impfpflicht

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann, selbst Arzt und Infektiologe, arbeitet an einem Entwurf, der keine allgemeine, aber eine „gestufte“ Impfpflicht vorsieht. Er setzt in einem ersten Schritt auf ein verpflichtendes Aufklärungsgespräch, dem sich nicht geimpfte Bürger unterziehen sollen. Falls sich zeigt, dass die Impfquote bis Sommer weiter zu niedrig bleibt, sieht der Entwurf eine Impfnachweispflicht für Menschen ab dem 50. Lebensjahr vor. Ein solches Modell hat auch in der Unionsfraktion viele Anhänger. CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich sagte, das Konzept sei „ein moderates Angebot“, das „nicht mit der Brechstange“ hantiere und so zur „Befriedung der Gesellschaft“ beitragen könne. Tatsächlich erhält der Ullmann-Ansatz auch aus den Reihen von SPD und Grünen gewisse, wenn bislang auch nicht zahlreiche Unterstützung. Ein kritischer Punkt ist die Frage, wann die Impfnachweispflicht als erfüllt gelten soll. Für Ullmann wäre die erste Impfung bereits ausreichend. Das ist umstritten.

Die allgemeine Impfpflicht

Bei SPD und Grünen scheinen bislang die Anhänger einer allgemeinen Impfpflicht deutlich in der Überzahl. Wobei auch hier Einschränkungen im Spiel sind: Sie soll erst ab 18 Jahren gelten und zeitlich befristet sein. Sobald sich eine endemische Lage einstellt, könnte sie also auslaufen. Ein möglicher Antragstext könnte von der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD, Heike Baehrens, in Zusammenarbeit mit den Grünen-Experten Kirsten Kappert-Gonther und Janosch Dahmen erarbeitet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will als Minister keine Amtsmeinung vorgeben. Als Abgeordneter hat er sich am Freitag erneut „ohne Wenn und Aber zu einer Impfpflicht ab 18 Jahren“ bekannt.

Praktische Probleme

Es geht bei der Entscheidung nicht nur um politische Abwägungen. Es gibt ganz praktische Probleme. Vor allem: Wenn der Staat die Ungeimpften gezielt ansprechen und beraten will, braucht er genaue Kenntnis, wer überhaupt schon geimpft ist. Eigentlich erfordert dies zwingend das Erstellen eines Impfregisters. Das aber kostet Zeit, bürokratischen Aufwand und ist rechtlich nicht so einfach zu bewerkstelligen. Außerdem: Eine Impfpflicht ist nur dann ein wirkungsvolles Instrument, wenn sie durchgesetzt werden kann. Es braucht also Sanktionen bei Zuwiderhandlung. Wie sollen die aussehen? Reicht ein einmaliges Bußgeld? Dann könnte man sich von der Impfpflicht freikaufen – und nichts wäre gewonnen.

Fazit Der Ausgang der Debatte ist noch völlig offen. Derzeit sieht es so aus, als ob die beiden Modelle einer gestuften und einer allgemeinen Impfpflicht die chancenreichsten sind. Noch ist nicht absehbar, welche Position mehrheitsfähig ist. Sollte sich zeigen, dass die Omikron-Welle nicht zur Überlastung des Gesundheitssystems führt, könnten die Befürworter der allgemeinen Impfpflicht an Boden verlieren. Das ist heute schon in der Unionsfraktion zu beobachten.

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