Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Eine angemessene Strafe, kommentiert unser Gerichtsreporter Christian Gottschalk.
29.04.2021 - 15:12 Uhr
Düsseldorf - Noch ist das Urteil gegen Christoph Metzelder nicht rechtskräftig, aber gesprochen ist es: Zehn Monate auf Bewährung. Und die Frage, die nicht nur auf den Gängen des Düsseldorfer Amtsgerichts diskutiert wird, lautet: Ist das angemessen?