Ostfildern - Wohl aus Frust über seinen Arbeitgeber hat ein 52-jähriger Mann eine rechnergeführte Drehmaschine sabotiert. Nachdem er in einem Personalgespräch erfahren hatte, dass die Ostfilderner Firma, bei der er als Leiharbeiter tätig war, ihn nicht als festen Mitarbeiter übernehmen würde, löschte der Mann im Oktober des vergangenen Jahres 570 Teilfertigungsprogramme, die zur Herstellung von Bauteilen für Hydraulikzylinder gebraucht werden. Dabei richtete er einen Schaden von schätzungsweise rund 40 000 Euro an. Der 52-Jährige musste sich nun vor dem Esslinger Amtsgericht verantworten und wurde der Computersabotage schuldig gesprochen.
Vor Gericht wollte sich der Mann nicht zu dem Vorfall äußern. Doch die vier Zeugen, darunter der ehemalige Geschäftsführer und der Verantwortliche für die Personalakquise, waren sich einig: Der Angeklagte hatte ein klares Motiv und als einer von wenigen Mitarbeitern in der Firma das nötige Fachwissen, um die Programme aus dem Speicher der Maschine zu löschen.
Kein Versehen
„Wir mussten die Programme für jedes einzelne Werkstück neu schreiben“, erklärte ein 20-jähriger ehemaliger Kollege des Angeklagten. Er war zur Tatzeit noch Auszubildender, wurde inzwischen aber in der Firma übernommen. Rund eineinhalb Jahre Arbeit seien durch die Löschung der Daten zunichtegemacht worden. Der 20-Jährige hatte das Fehlen der Teilfertigungsprogramm bemerkt, als er die Maschine am 18. Oktober vergangenen Jahres einschaltete. Er habe dies sofort seinem Meister gemeldet. Der junge Mann beschrieb für das Gericht Schritt für Schritt, wie der Angeklagte vorgegangen sein muss. Es sei nicht möglich, dass die Programme inklusive der Sicherungskopien, die in einem zweiten Ordner lagen, aus Versehen gelöscht worden seien.
Davon war auch der Polizist überzeugt, der dem Gericht von Ermittlungen berichtete. Darum hatte er sich auch auf den Angeklagten fokussiert. Für den Verteidiger des 52-Jährigen ein Fehler. Sein Mandant habe keine Motivation gehabt, der Firma zu schaden – immerhin habe er bei der Leiharbeitsfirma weiterhin in Lohn und Brot gestanden. „Allseits wurde von Anfang an der Blick auf meinen Mandanten gerichtet“, sagte der Verteidiger. Dabei habe es in der Firma noch zwei andere Mitarbeiter gegeben, die mit der Maschine umgehen konnten. In der Befragung der Zeugen war der Name eines Mannes aufgetaucht, der ebenfalls eine Schulung für die entsprechende Maschine erhalten hatte – dem aber bereits vor dem Angeklagten gekündigt worden war.
Bewährungsstrafe für Angeklagten
Ein anderer Mitarbeiter der Firma kenne sich mit einer Fräsmaschine des gleichen Herstellers aus – es sei deshalb nicht auszuschließen, dass er gewusst habe, wie man die Daten löscht. „Eventuell könnte man diese Personen ja in einer Berufung befragen“, so der Verteidiger. Er halte es außerdem nicht für ausgeschlossen, dass ein Computervirus im Spiel gewesen sei, oder dass die Daten aus irgendeinem anderen Grund verloren gegangen seien. Zudem kritisierte er, dass kein IT-Gutachter beauftragt worden sei, den genauen Zeitpunkt der Löschung festzustellen. „Wir haben hier eigentlich nichts Greifbares, nur schwache Indizienbeweise“, so der Verteidiger. Er forderte einen Freispruch.
Für die Vorsitzende Richterin war der Fall klar. „Ich bin überzeugt, dass Sie die Daten am 16. Oktober gegen 13.30 Uhr gelöscht haben“, sagte sie dem Angeklagten. Selbstverständlich hätten auch andere Personen das Know-how gehabt, aber entweder keinen Zugang oder kein Motiv. Zu den Beweggründen des Angeklagten könne man nicht viel sagen, da er sich nicht geäußert habe.
In ihrem Urteilsspruch blieb die Richterin mit sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das begründete sie damit, dass der Angeklagte bisher keinerlei Vorstrafen hat. Eine Geldstrafe komme aufgrund des hohen Schadens nicht infrage. Die Verfahrensbeteiligten haben nun die Möglichkeit, das Urteil innerhalb einer Woche anzufechten.