Am Montag tritt die Maskenpflicht in Baden-Württemberg in Kraft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Mund und Nase zu bedecken, bei den Masken gibt es aber Unterschiede hinsichtlich des Schutzes und der Tauglichkeit.

Stuttgart - Seit Dienstag ist klar, dass es bald beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr ohne Maske geht. Ab Montag ist ein Mundschutz zur Bekämpfung des Coronavirus in Baden-Württemberg Pflicht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte die Entscheidung damit begründet, dass sich bisher zu wenige Menschen im Land an die dringende Empfehlung hielten.

 

Fragen und Antworten zur Maskenpflicht finden Sie hier.

Maske ist aber nicht gleich Maske, es gibt verschiedene Typen. Gemeinsam haben sie alle, dass Mund und Nase bedeckt werden, wie es vorgeschrieben ist. Beim Schal, der selbst genähten Mundbedeckung, dem Mund-Nasen-Schutz, der FFP2- und FFP3-Maske gibt es Unterschiede hinsichtlich des Schutzes und der Tauglichkeit für den medizinischen Gebrauch.

Mit der Vorschrift soll erreicht werden, dass weniger Menschen mit dem Coronavirus angesteckt werden. Über mögliche Bußgelder bei Verstößen muss die Landesregierung noch Gespräche führen.