Corona-Krise Müller und der Zorn der Kleinen
Nach Protesten örtlicher Händler schränkt die Stadt Ulm die Ladenverkäufe des örtlichen Drogerieunternehmers Erwin Müller ein. Der Fall steht für bundesweite Missverhältnisse.
Nach Protesten örtlicher Händler schränkt die Stadt Ulm die Ladenverkäufe des örtlichen Drogerieunternehmers Erwin Müller ein. Der Fall steht für bundesweite Missverhältnisse.
Ulm - Drei Wochen lang haben Einzelhändler in Ulm zugesehen, wie die Spatzen und andere Tiere sich die von Menschen befreite Fußgängerzone zurückeroberten. Der letzte große Kundenmagnet der Innenstadt blieb allein die Hauptfiliale des örtlichen Drogerie-Großunternehmers Erwin Müller in der Hirschstraße, wo tägliches Menschengewimmel gute Geschäfte signalisierte. In der vergangenen Woche war es dann vorbei mit dem Scheinfrieden: Einzelhändler, unter anderem aus dem Spielwarensegment, forderten die Ulmer Stadtverwaltung auf, endlich einzuschreiten.
Laut der Corona-Verordnung des Landes darf der Drogeriebedarfshandel weiterhin geöffnet bleiben. Wenn Mischsortimente angeboten werden, so der Verordnungstext, „dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt.“ Das Problem Nummer eins für das Rathaus: In Müllers Prachtfiliale sind die Drogeriewaren überwiegend im Untergeschoss platziert, während sich über die drei Großetagen darüber Spiel- und Schreibwaren, Pfannen und Töpfe oder Multimediaartikel verteilen. Wie das Filialunternehmen auf der eigenen Homepage bekannt gibt, bilden zwar Drogeriewaren mit rund 50 000 Artikeln die größte Gruppe. Doch inzwischen bietet Müller weit mehr als 100 000 andere Artikel an, die mit Hygiene oder Lebensmitteln nichts zu tun haben: von CDs über Strümpfe und Legofiguren bis hin zu Parfüms oder Stricknadeln.
Das zweite Problem für die städtischen Überwacher von Ulm ist von prekärer Natur: Erwin Müller ist als Arbeitgeber, Mäzen und weit verzweigter Besitzer auch anderer Gewerbeimmobilien ein geachteter Mann in der Stadt. Womöglich liegt hier die Erklärung dafür, dass sich erst Druck seitens erzürnter Einzelhändler aufbauen musste, bevor Sanktionen erwogen wurden.
Die Corona-Verordnung gibt vor, dass örtlich zuständige Behörden einschreiten müssen, wenn mehr als die Hälfte des Gesamtsortiments momentan nicht verkauft werden darf. Das könne durch „Inaugenscheinnahme“ festgestellt werden oder durch die Heranziehung von Verkaufsfläche oder Umsatzzahlen. In der Stuttgarter Innenstadt beispielsweise mussten bestimmte Filialbereiche bei Müller schon vor Ostern für Kunden gesperrt werden.
Seit diesem Dienstag, nach einer mehrtägigen Phase von Gesprächen, wie es heißt, hat sich Müller nun mit der Stadt geeinigt und zumindest die Multimedia- und Haushaltsabteilung in der Innenstadt-Filiale mit Bändern oder gelben Bodenelementen abgesperrt. Müller betreibt nach eigenen Angaben bundesweit 568 Märkte, die jeweiligen Filialleitungen müssen flexibel handeln. Als einen „unguten Flickenteppich“ bezeichnet ein Sprecher des Handelsverbandes Deutschland (HDE) die disparaten Länderregelungen.
Über die Mischsortimente wird an vielen Orten gestritten. Unter anderem berichtete kürzlich die „Lebensmittelzeitung“ über den Ärger von Händlern, weil etwa die Discounter Aldi und Lidl unbehelligt Bettwäsche, Mähroboter, Milbenstaubsauger oder Kleinmöbel verkaufen dürften. In einzelnen Rewe- oder Edeka-Märkten müssten hingegen Nonfood-Bereiche abgesperrt werden. Der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth spricht gar von einer politisch angefachten „Diskriminierung“ gegenüber Einzelhändlern. Wenn die Ladenschließungen mit der Eindämmung der Virusausbreitung gelockert würden, müsse damit sofort Schluss sein.
Müller wird, so lange die Beschränkungen noch dauern, seine Umsatzverluste in der Ulmer Hirschstraße verkraften können. Wer zum Beispiel CDs braucht, kann sie sich wenige Kilometer entfernt in einem Einkaufszentrum namens Blautalcenter im Westen der Stadt kaufen. Die Prüfer der Stadt haben sich sich auch im dortigen Müller-Markt inzwischen genau umgeschaut. Eine Rathaussprecherin teilt mit: „Weil dort der Anteil Drogerie am Gesamtsortiment deutlich überwiegt, darf die Filiale als ganze geöffnet bleiben.“
Großanbieter
Das Drogerieunternehmen Müller beschäftigte Anfang 2020 nach eigenen Angaben rund 35 000 Menschen. Von den derzeit 863 Filialen befinden sich 568 in Deutschland, 88 in Österreich, 57 in der Schweiz sowie wenige weitere in Spanien, Slowenien, Ungarn und Kroatien.
Landesverordnung
Die Landesregierung hat ihre Corona-Verordnung zum Infektionsschutz wiederholt angepasst. Mit dem 10. April trat die vierte Fassung in Kraft. Beispielsweise dürfen nun auch Kinder, die aus Risikogebieten eingereist sind, in Notbetreuungen gegeben werden. Prostitution wurde untersagt.
Forderungen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert eine möglichst schnelle Eröffnung aller zwangsweise geschlossenen Einzelhandelsflächen. Ganze Innenstädte seien in den zurückliegenden Wochen in Gefahr geraten, es gehe um die Zukunft von bundesweit rund 1,7 Millionen Jobs, so der HDE.