Zwei Ungeimpfte wollten vom Land mehrere Hundert Euro Verdienstausfall haben, die durch mehrtägige Quarantäne-Maßnahmen im Oktober und November 2021 entstanden waren. Das Land lehnte dies ab, doch nun hat der Verwaltungsgerichtshof anders entschieden.

Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestätigte zwei entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wie der VGH am Dienstag in Mannheim mitteilte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch Revision einlegen. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Fällen befassen.

 

Geklagt hatten ein Arbeitgeber und ein selbstständiger Versicherungsmakler, beide wollten vom Land mehrere Hundert Euro Verdienstausfall haben, die durch mehrtägige Quarantäne-Maßnahmen im Oktober und November 2021 entstanden waren. Das Land lehnte dies ab und verwies darauf, dass die Absonderung durch eine Impfung hätte vermieden werden können.

Der VGH urteilte nun, dass trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall bestehe. Als Grund nannte das Gericht, dass die zum damaligen Zeitpunkt zugelassenen Impfstoffe nur zu etwa 70 Prozent vor einer Infektion schützen. Um die Übernahme von Verdienstausfall ausschließen zu können, brauche es dagegen einen Wirksamkeitsgrad von 90 Prozent und mehr, so das Gericht.