In der vergangenen Woche sind die Inzidenzen wieder gestiegen, am Freitag lag Stuttgart wieder über einem Wert von zehn Fällen pro 100 000 Einwohner. Wenn das so bleibt, wandert die Stadt am Donnerstag in die nächst höhere Inzidenzstufe. Doch was heißt das eigentlich?.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Sollte die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart so bleiben wie über das Wochenende, dann wird die Landeshauptstadt am Donnerstag wieder die nächst höhere Inzidenzstufe 2 erreichen. Nachdem der Wert nun einige Zeit stabil unter der Marke von zehn Fällen pro 100 000 Einwohnern gelegen hatte, sind nun an Folgetagen wieder Inzidenzen darüber erreicht worden. Wenn dies an fünf aufeinander folgenden Tagen der Fall ist, kommt man in die nächste Inzidenzstufe, von eins auf zwei also.

 

Es begann am Freitag mit 16 registrierten Neuinfektionen und einer Inzidenz von 10,9 Fällen. Trotz nur noch fünf neuen Infektionen am Samstag blieb der Wert dann mit 10,2 Fällen aber über der wichtigen Marke. Am Sonntag stagnierte die Zahl dann. Sollte die Inzidenz nicht wieder sinken, werde man „am Donnerstag Inzidenzstufe 2 erreichen“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. „Danach sieht es derzeit auch aus.“ Denn bei der derzeit geringen Inzidenz reichten auch „ein paar wenige Fälle“, um wieder hochgestuft zu werden. In dieser Entwicklung spiegele sich auch der bundesweite Trend zu wieder wachsenden Inzidenzen, erklärte Matis.

Ulm liegt schon wieder bei 20,5 Fällen

Stuttgart war am Sonntag einer von insgesamt zehn Stadt- und Landkreisen, die wieder über der Zehnermarke liegen. Darunter sind Ulm (20,5), Karlsruhe (16,3), Freiburg (13,0) und Baden-Baden (12,7).

Dennoch wird sich, wenn diese Lage eintreten sollte, für die Menschen in Stuttgart im Alltag auch von Donnerstag an nicht sehr viel ändern. So dürfen sich bei Inzidenzstufe 1 (unter zehn Fällen) bis zu 25 Personen treffen. Bei Inzidenzstufe 2 (zehn bis 35 Fälle) sind es vier Haushalte mit bis zu 15 Personen, Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

In der Gastronomie ändert sich beim Sprung auf Stufe 2 nichts, auch nicht in Kultureinrichtungen oder Freizeiteinrichtungen. An privaten Veranstaltungen im Freien dürften dann noch 200 statt vorher 300 Personen teilnehmen, in geschlossenen Räumen – weiter mit 3G-Regel (Geimpfte, Genesene, Getestete) – wird die Besucherzahl entsprechend reduziert. Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien sind noch maximal 750 Personen zulässig, nicht mehr 1500, bei mehr als 200 (vorher 300) besteht Maskenpflicht. Diese gilt wie sonst auch, im Freien aber nur, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann.