Wahlanfechtung und ein Urteil wegen Volksverhetzung: Ein Bewerber bei der OB-Wahl in Ulm beschäftigt die Behörden.
Das Amtsgericht Ravensburg hat einem Sprecher zufolge den Ulmer OB-Kandidaten Daniel Langhans (parteilos) wegen Volksverhetzung verurteilt. Wie der Sprecher am Donnerstag erklärte, verurteilte das Gericht Langhans am Dienstag zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro. Hintergrund war demnach eine Rede von Langhans zu Pandemiemaßnahmen im Januar 2022 auf einer Versammlung in Ravensburg. Rechtskräftig ist das Urteil demnach nicht. Die Staatsanwaltschaft hat laut Amtsgericht Berufung eingelegt. Auch Langhans kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Nach Feststellung des Gerichts habe Langhans einen Vergleich zwischen Einschränkungen für Ungeimpfte während der Corona-Pandemie und Verfolgungsmaßnahmen im Dritten Reich hergestellt, sagte der Sprecher. Darin habe die Staatsanwaltschaft eine Verharmlosung des Unrechts im Nationalsozialismus gesehen.
Langhans erreichte 2,62 Prozent der Stimmen
Langhans erklärte am Donnerstag auf Anfrage, er werde Berufung gegen das Urteil einlegen. Bei der Verhandlung sei seiner Ansicht nach kein Beweis dafür erbracht worden, dass er die Verbrechen des Nationalsozialismus heruntergespielt, beschönigt oder relativiert habe, sagte Langhans unter anderem.
Bei der Ulmer OB-Wahl am 3. Dezember war Langhans angetreten. Laut amtlichem Endergebnis der Stadt erreichte er 2,62 Prozent der Stimmen. Damit ist er nicht zur Stichwahl am Sonntag (17. Dezember) zugelassen, die stattfindet, weil kein Kandidat eine absolute Mehrheit erzielte. Gegen das Wahlergebnis wurde beim Regierungspräsidium Tübingen Einspruch erhoben. Die Behörde nannte keinen Namen, erklärte aber, dass einer der Bewerber den Einspruch erhoben habe.
Langhans sagte, dass er beim Regierungspräsidium Einspruch gegen die Auszählung der Stimmen bei der Wahl erhoben habe. Er zweifelt demnach an, dass sein Stimmenanteil tatsächlich 2,62 Prozent beträgt.