Bis zu 3 Cannabis-Pflanzen dürfen Erwachsene für den Eigenkonsum anbauen. Aber ist das auch im Garten erlaubt?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Grundsätzlich darf Cannabis im Garten angebaut werden, wenn dieser zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gehört. Wichtig hierbei ist, dass die Pflanzen durch geeignete Schutzmaßnahmen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte geschützt werden.

 

Was sind geeignete Schutzmaßnahmen?

In § 10 Cannabisgesetz ist von „geeigneten Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen“ die Rede, um die Cannabispflanzen im Garten vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Weiter spezifiziert wird diese Regelung vom Bundesgesundheitsministerium in den „Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz“. Dort heißt es, dass Cannabispflanzen und deren Ernte zum Beispiel in abschließbaren Räumen oder Schränken vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten geschützt werden können. Diese Aussage lässt zumindest die Interpretation zu, dass man die Cannabispflanzen in einem abschließbaren Gartenhäuschen anbauen könnte.

Zum Anbau im Garten selbst ist dort allerdings nichts zu finden. Aus diesem Grund haben wir beim Bundesgesundheitsministerium nachgefragt, wie das Gesetz für Gartenbesitzer auszulegen sei. Allerdings teilte uns eine Pressesprecherin lediglich mit, dass man keine Rechtsauslegung im Einzelfall vornehmen könne und die Auslegung des Gesetzes letztlich bei den Gerichten liege. Ob die Umzäunung oder der Anbau des Cannabis in einem Gewächshaus ausreicht, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen, müsste also im Zweifelsfall von einem Richter geklärt werden.

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Was ist mit dem Anbau in Kleingärten?

Nach einer Einschätzung des Bundesverbands der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD) ist der Anbau in Kleingärten grundsätzlich nicht erlaubt, da sie in der Regel nicht als gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Wohnort gelten. Lediglich bei einer Nutzung des Kleingartens im Rahmen einer bestandsgeschützten Wohnnutzung nach § 18 Absatz 2 bzw. § 20a Absatz 8 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) dürfte man dort Cannabis zum Eigenkonsum anbauen, schreibt der BKD. Allerdings liegt auch hier wieder das Problem der geeigneten Sicherheitsmaßnahmen vor. Der BKD geht davon aus, dass ein ausreichender Schutz durch den Zugriff von Kindern und Dritten nur beim Anbau in der Laube selbst gegeben sei, nicht aber in der Parzelle an sich.

Rechtslage zum Gartenanbau bislang unklar

Aktuell ist die Rechtslage zum Anbau von Cannabispflanzen im Garten unklar. Hier müssten zunächst Gerichtsurteile darüber gefällt werden, welche Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen als geeignet gelten, um die Cannabispflanzen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritten im Garten zu schützen.