Schwer zu beantworten sei die Frage nach einer Haftung, sagt Stefan Eisele, der Präsident des Schornsteinfeger-Landes-Innungsverbands in Ulm.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Ulm - Anfang Februar hat eine Kohlenmonoxid-Vergiftung zum Tod einer vierköpfigen Familie in Esslingen geführt. Dabei ist es relativ selten, dass Menschen durch defekte Heizungen zu Schaden kommen. Gefährlicher sind laut Stefan Eisele Grills und Stromgeneratoren, die in Innenräumen betrieben werden.

 
Wer darf Heizungen einbauen?
Heizungen dürfen von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Fachunternehmen eingebaut oder gewartet werden. Bei Gasfeuerstätten muss der Betrieb in das Installateurverzeichnis des Gasversorgers eingetragen sein.
Wer haftet bei Schäden?
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da Bereiche von der Produkthaftung, über Fehler beim Einbau oder der Wartung betroffen sein können. Abgesehen davon ist in jedem Einzelfall festzustellen, ob der Schaden nicht durch einen Fehler beim Betrieb der Anlage oder durch Umbauten im Anlagenumfeld entstanden ist.
Wer nimmt eine Anlage ab?
Die Abnahme neuer oder wesentlich geänderter Feuerungsanlagen obliegt dem bevollmächtigten Bezirks schornsteinfeger.
Wie viele Unfälle mit CO gibt es im Land?
Darüber gibt es keine Statistik. Bundesweit starben 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamts 648 Menschen an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Die Statistik weist jedoch 537 Suizide aus, was die Angaben relativiert. Die Quellen der Vergiftungen sind häufig Shisha-Bars und der unzulässige Betrieb von Grills oder Stromerzeugern in geschlossenen Räumen. Da bleibt für Unfälle mit Feuerstätten nicht mehr viel übrig. Auch hierüber gibt es leider keine verlässlichen Zahlen. Wir gehen von weniger als fünf Unfällen pro Jahr aus.