Stuttgart - Die Grünen sind von allen Parteien am stärksten mit dem Gedanken der direkten Demokratie verbandelt. Die Partei entstand einst aus einem weit verzweigten Wurzelwerk von (Bürger-)Initiativen, Basisgruppen, Aktivisten und innerlich Bewegten verschiedenster Provenienz, die sich in der etablierten, repräsentativ-parlamentarisch verfassten Politik nicht wiederfanden. Es waren, wenn man so will, Vertreter des Typus „besorgter Bürger“. Sie bangten um den Frieden, fürchteten den Atomtod und sahen die Bäume sterben. Nur lebten sie ihren Frust – anders, als dies heute geschieht – nicht mit Demokratieverachtung und Ressentiments aus. Sie versuchten vielmehr, selbst gestalterisch Einfluss auf die Politik zu nehmen. Der Marsch von der Straße in die Parlamente begann.
Es war in den frühen Jahren der Grünen, als Rezzo Schlauch am Rednerpult des Landtags feurig Georg Büchner deklamierte: „Friede den Hütten, Krieg den Palästen.“ Eine hinreißende Szene, die heute allerdings nur noch als Parodie verstanden werden könnte, wo doch die Grünen um Winfried Kretschmann nun schon seit acht Jahren die Villa Reitzenstein verschönern. Mit jedem Tag wächst die Distanz zur Volksgesetzgebung, der sich die Grünen einst verschrieben hatten.
Widerspruch zwischen Selbstbild und Wirklichkeit
Doch bleibt es nicht aus, dass die Grünen an ihre Wurzeln erinnert werden. Das Volksbegehren zum Artenschutz tut dies in zweifacher Weise. Es handelt sich um einen Akt direkter Demokratie, und es behandelt einen Kernbereich grüner Identität: Gutes Leben mit gesunder Nahrung in intakter Natur – das ist der Anspruch der Regierungs-Grünen. Das Volksbegehren enttarnt diese Rhetorik aus dem Arsenal der Hochglanzbroschüren jedoch als hohl: Insekten und Vögel verschwinden in Baden-Württemberg genauso wie andernorts auch.
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Ähnlich groß ist der Widerspruch zwischen Selbstbild und Wirklichkeit im Umgang mit direktdemokratischen Verfahren, welche die Grünen auf Landesebene propagieren, in der Regierungsrolle aber nicht wollen. Das verhielt sich schon bei dem von der SPD initiierten Volksbegehren für beitragsfreie Kitas so. Auch die Volksabstimmung über Stuttgart 21 war von der bei diesem Thema gespaltenen SPD auf den Weg gebracht worden, die Grünen wehrten anfangs ab.
Volksabstimmungen beleben die Landespolitik
Es liegt ja auf der Hand: Wer im Parlament Mehrheiten organisieren kann, lässt sich ungern vom Volk – der Bürgergesellschaft – in die Suppe spucken. Zumal sich die Ergebnisse von Volksabstimmungen nur schwer korrigieren lassen. Ein Umstand, auf den mit sorgenvoller Miene hinzuweisen der Ministerpräsident keine Gelegenheit auslässt. Das verschiedentlich vorgetragene Argument, das Volksbegehren zum Artenschutz trage den Keim der Spaltung der Gesellschaft in sich, stellt indes jede Form der direkten Demokratie in Frage. Schließlich liegt die Dichotomie in ihrem Wesen. Es gibt nur Ja oder Nein. Doch kann die Landesregierung einen eigenen, vermittelnden Gesetzentwurf vorlegen und so ausgleichend wirken.
Sowohl die Volksabstimmung über Stuttgart 21 wie auch die Debatte um beitragsfreie Kitas und jetzt der Artenschutz haben eine Landespolitik belebt, die allzu oft in Selbstbespiegelung und Postenvergabe verfangen ist. Eine – gewissermaßen außergerichtliche – Einigung mit den Initiatoren des Volksbegehrens zum Artenschutz wäre deshalb aus Sicht der Grünen zweischneidig: Sie dokumentiert ihre Fähigkeit, Konflikte konsensual und effizient zu lösen. Aber zugleich begeben sie sich der Gelegenheit, direkte Demokratie auf Landesebene einzuüben. Die Grünen sollten sie sich in diesem Fall fragen, ob es für sie nicht an der Zeit wäre, sich von der direkten Demokratie jenseits der kommunalen Ebene zu verabschieden und diese Wurzel ihrer Existenz zu kappen.