Der Bibliotheksverband fordert, dass die Einrichtungen jeden Tag Besucher empfangen dürfen. Im Kreis Ludwigsburg wäre das aber selbst nach einer Gesetzesnovelle eher Wunschdenken.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom Sommer wird vom Deutschen Bibliotheksverband (DBV) laut beklatscht. Das OVG hatte eine Klage der Gewerkschaft Verdi abgewiesen, die sich dagegen wehren wollte, dass im bevölkerungsreichsten Bundesland seit 2019 öffentliche Büchereien auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Das Gericht habe damit ein zeitgemäßes Verständnis von Bibliotheken als zentrale „Orte für Bildung und das kulturelle und gesellschaftliche Leben vor Ort“ bestätigt, erklärt der DBV. Und speziell „für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark eingebundene Menschen ist ein Bibliotheksbesuch oftmals nur am Sonntag möglich“.