Viele Kliniken ächzen wegen Coronainfektionen und der Ferienzeit unter Personalnot. Sollen symptomlos Infizierte im Krankenhaus arbeiten dürfen? Die Kliniken haben andere Vorschläge.
Wegen coronabedingter Personalausfälle und der Urlaubszeit kommen etliche Kliniken derzeit an ihre Grenzen. Häuser in der Region Stuttgart berichten in einer Umfrage unserer Zeitung von einem Krankenstand um die zehn Prozent – doppelt so viel wie im Sommer üblich und in der Urlaubszeit besonders heikel.
„Anders als in den beiden Vorjahren kann das Personal im Sommer nicht durchschnaufen“, berichtet stellvertretend Mark Dominik Alscher, Geschäftsführer im Stuttgarter Robert-Bosch-Krankenhaus.
Quarantänepflicht aufheben?
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hatte vergangene Woche einen Lösungsvorschlag formuliert: Isolations- und Quarantänepflichten bei einer Coronainfektion sollten aufgehoben werden. Dann könnten Menschen auch wieder zur Arbeit, zum Beispiel im Krankenhaus.
Die neue Coronaverordnung erlaubt es Kliniken in Baden-Württemberg seit einer Woche, dass Klinikmitarbeiter frühestens fünf Tage nach dem positiven Schnelltest wieder arbeiten. Sie müssen 48 Stunden lang symptomfrei sein und einen negativen Schnelltest vorweisen. Nutzen Kliniken diese Regelung, schließen sie sich gar der Forderung nach einem Ende der Quarantänepflicht für ihr Personal an?
„Ein Orthopäde aus Düsseldorf“
Die Mehrzahl der befragten Kliniken hält nichts davon, dass Infizierte im Krankenhaus arbeiten. „Herr Gassen ist ein Orthopäde aus Düsseldorf, der von innerer Medizin und Epidemiologie keine Ahnung hat“, sagt Mark Dominik Alscher. In seinem Haus hoffe man auf einen modifizierten Impfstoff, der besser vor einer Infektion schütze. „Wenn wir damit die allermeisten Mitarbeiter impfen, könnten wir mit der Herbstwelle gut zurechtkommen“, so Alscher.
Gerald Gaß kann sich „nicht vorstellen, dass Mitarbeiter regelhaft mit einer akuten Infektion weiterarbeiten“. Das sei nur die Ultima Ratio, so der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft – wenn „die Patientenversorgung ansonsten kaum noch möglich ist und diese Beschäftigten weder mit vulnerablen Gruppen in Kontakt kommen, noch ihre Kollegen anstecken und damit die Situation weiter verschärfen“.
Klinikum würde anders testen
„Sollte sich die Lage weiter zuspitzen, ist der Vorschlag von Herrn Gassen durchaus ein Ansatz, über den man diskutieren sollte“, sagt die Sprecherin der Filderklinik, Marleen Job. Aus dem Klinikverbund Südwest mit Sitz in Sindelfingen heißt es, grundsätzlich begrüße man solche Überlegungen „im Sinne des Erhalts der Versorgungssicherheit“. Allerdings sei wie in der Coronaverordnung vorgeschrieben kaum sicherzustellen, dass Infizierte und Nichtinfizierte nicht dieselben Pausenräume nutzen.
„Soweit ein geordneter Betrieb aufrecht erhalten werden kann“, sollten positiv getestete Klinikmitarbeiter isoliert werden, sagt Jan Steffen Jürgensen vom Klinikum Stuttgart. Er schlägt aber vor, dass Mitarbeiter sich leichter freitesten können, etwa wenn sie eine bestimmte Viruslast unterschreiten – allerdings nur in Bereichen ohne vulnerable Patienten.
Es geht auch um „moralische Schuld“
Ähnlich geht das Marienhospital vor. Asymptomatische Mitarbeiter, die wegen einer sehr niedrigen Viruskonzentration nicht ansteckend sind, werden mehrfach nachuntersucht. So vermeide man eine Ansteckung von Patienten, bei der das Krankenhaus in der Haftung wäre – „abgesehen auch von der moralischen Schuld“, sagt Matthias Orth vom Institut für Laboratoriumsmedizin am Marienhospital.
Meist sei ohnehin der Coronatest auch nach Abklingen der Symptome noch positiv, sagt Jürgensen. „Eine Aufhebung der Isolationspflicht würde die Personalprobleme nicht lösen, weil viele Mitarbeiter Symptome haben“, sagt Bärbel Bensch vom Klinikum Esslingen.