132 Polizistinnen und Polizisten mussten sich in den vergangenen drei Jahren einem Disziplinarverfahren stellen, weil der Verdacht bestand, sie hätten eine rechtsextreme Gesinnung. Das teilt das Innenministerium Baden-Württemberg (IM) auf Anfrage mit. Dieser Tage hatte der Stern gemeldet, dass es bundesweit 400 Beamtinnen und Beamten im vergangenen Jahr waren. Die Zahlen für Baden-Württemberg fassen die letzten drei Jahre zusammen – man kann sie also nicht in direkte Beziehung zu den 400 setzen. Bei der bundesweiten Abfrage kamen aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen keine Zahlen. Angefragt waren alle Bundesländer.
Es geht bei den genannten Fällen um „rechtsextremistische Verdachtsfälle“, teilt das Innenministerium mit. Die Begrifflichkeit wird seit Sommer 2020 verwendet. Sie wurde vor knapp vier Jahren erstmals im Zusammenhang mit dem „Lagebericht Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ gebraucht. Man könne daher nur die Jahre seit 2020 betrachten, ein Vergleich mit dem Zeitraum davor sei nicht möglich, da keine Erhebungen gemacht worden waren und somit belastbare Aussagen nicht getroffen werden konnten, teilt ein Sprecher des IM mit.
Auch Reichsbürger und Selbstverwalter sind nicht erwünscht
Der Verdachtsfall ist genau definiert. Zum Beispiel liegt er vor, wenn Bezug auf für Rechtsextremismus typische Ideologieelemente genommen werde. Darunter versteht man den Nationalsozialismus, Rassismus, Antisemitismus sowie die Verherrlichung des historischen Nationalsozialismus und dessen Repräsentanten.
Neben dem Rechtsextremismus-Verdacht wurde auch erhoben, ob Polizistinnen oder Polizisten mit den sogenannten Reichsbürgern oder der Szene der „Selbstverwalter“ sympathisieren. Das ist mit dem Beruf nicht vereinbar, da die Beamtinnen und Beamten verfassungstreu sein müssen. Vier Verdachtsfälle nennt das Innenministerium aus diesem Bereich.
Der Sprecher des Ministeriums betont, dass auch viel getan werde, um rechtzeitig entgegenzuwirken, wenn rechtsextreme Gesinnung erkannt werde. Darum achte man schon bei der Bewerbung darauf, Anzeichen einer falschen Gesinnung zu erkennen. „Bereits im Einstellungs- und Auswahlverfahren der Polizei Baden-Württemberg erfolgt eine umfassende Überprüfung der charakterlichen Eignung von den Bewerberinnen und Bewerbern“, teilt der Ministeriumssprecher mit. Die Polizei mache zwei Zuverlässigkeitsprüfungen. Eine nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen vor der Einladung zum Auswahlverfahren, und eine weitere nach dem bestandenen Auswahlverfahren. Mit der Bewerbung muss auch eine Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben werden.
Das Innenministerium stellt abschließend klar: „Die Polizei Baden-Württemberg verfolgt bei rassistischem, diskriminierendem und extremistischem Verhalten jeder Art eine Null-Toleranz-Strategie und geht jedem internen Verdachtsfall entschieden, in der dafür gebotenen Konsequenz nach. Für Extremismus, Rassismus und Diskriminierung jeglicher Art haben wir in unserer Polizei keinen Platz“, teilt der Sprecher mit. Disziplinarverfahren können – je nach Schwere des dabei festgestellten Verstoßes – auch mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis enden.