Stuttgart - Bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) geht eine außergewöhnlich lange Hängepartie zu Ende. Zweieinhalb Jahre nach der Wahl eines neuen Vizepräsidenten, die rechtlich wiederholt angegriffen wurde, kann der Gewählte das Amt nun bald antreten. Nach einer Niederlage von Kritikern vor dem Bundesverfassungsgericht sagte ein Sprecher von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne), man habe die Ernennung des Physikers Peter Väterlein „umgehend in die Wege geleitet“. Während Bauer sich durch die Karlsruher Richter bestätigt zeigte, reagierten die unterlegenen Beschwerdeführer – Professoren und Senatoren der DHBW – mit Unverständnis auf die Entscheidung.
Väterlein war bereits im März 2017 zum Vizepräsidenten der größten Hochschule im Land gewählt wurde. Als Co-Aufsichtsratsvorsitzende der DHBW hatte Bauer allerdings große Mühe, den damals in ihrem Ministerium tätigen Professor der Hochschule Esslingen durchzubringen. Obwohl er zuletzt als einziger von etwa zwanzig Bewerbern übrig geblieben war, erfolgte seine Kür wegen Turbulenzen bei der Abstimmung erst im fünften Anlauf und mit denkbar knapper Mehrheit. Auf Vorbehalte stieß der Physiker auch wegen Befürchtungen, er solle die Hochschule im Auftrag Bauers an die Kandare nehmen.
Karlsruhe weist die Beschwerden ab
Später war die Wahl von nicht zum Zuge gekommenen Bewerbern – Professoren der DHBW – und von Mitgliedern des Senats angefochten worden. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatten die Konkurrenten mit ihrer Klage zunächst Erfolg. Wegen möglicher Mauschelei untersagten die Richter dem Land, Väterlein zu ernennen. Kritisch sahen sie insbesondere ein Gespräch, das Bauer vorab mit dem eingeschalteten Personalberater geführt hatte, und eine Änderung des Anforderungsprofils während des Verfahrens. Vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, bei dem das Ministerium Berufung eingelegt hatte, wurde das Urteil im März diesen Jahres aufgehoben. Wegen der noch offenen Verfassungsbeschwerden verzögerte sich die Ernennung jedoch weiter.
Nun haben die Karlsruher Richter die Anträge teils als unzulässig, teils als unbegründet abgewiesen. So sei nicht zu beanstanden, dass es zuletzt nur einen einzigen Kandidaten gegeben habe; die Findungskommission habe die Auswahl nicht zu früh eingeengt. Unproblematisch sei auch, dass Bauers Gespräch mit der Personalagentur nicht dokumentiert wurde. Zudem sei mit der Vorgabe, der Neue solle „präsidiabel“ sein, nicht vom Anforderungsprofil abgewichen worden.
Weiter Kritik an Doppelrolle Bauers
Ein Sprecher Bauers sagte unserer Zeitung, das Verfassungsgericht bestätigte die Wahl Väterleins „mit erfreulicher Klarheit“. Weder Konkurrenten noch Senatoren seien in Grundrechten verletzt worden. Der Beschluss entspreche ganz der Sichtweise des Ministeriums. Wegen weiterer Schritte werde die Ernennung des Vizepräsidenten „erst in einigen Wochen“ erfolgen.
Der Prozessvertreter der Professoren, Hendrik Jacobsen, zeigte sich dagegen enttäuscht. Das Gericht habe die auf 170 Seiten dargelegten begründeten Beanstandungen „in einem erstaunlichen Slalom umkurvt“. Es habe sich mit vielen Einwänden nicht auseinandergesetzt, sondern sich lediglich „überaus wortkarg“ der Vorinstanz angeschlossen, sagte er unserer Zeitung. Dadurch sei das Ministerium „noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen“. Zugleich kündigte Jacobsen an, weiter gegen die Doppelrolle Bauers als Ressortchefin und Chefaufseherin vorzugehen. Man werde diese Konstellation, unter der die DHBW „massiv zu leiden hat“, erneut gerichtlich überprüfen.