Es war eine bittere Niederlage für Ministerin Bauer: den mühsam gewählten Vizechef der Dualen Hochschule durfte sie auch nach zwei Jahren nicht ernennen. Nun wurde das Urteil der ersten Instanz kassiert.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im Rechtsstreit über die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) hat Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) nach einer Niederlage in erster Instanz in zweiter Instanz gesiegt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hob jetzt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf, das es dem Land untersagt hatte, den vor zwei Jahren gewählten DHBW-Vizepräsidenten ins Amt einzusetzen. Dies bestätigte ein VGH-Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Den Beteiligten sei der Tenor des Beschlusses mitgeteilt worden, eine Begründung liege noch nicht vor, sagte der Sprecher. Eine Sprecherin Bauers sagte, damit bestätige der VGH die Rechtsauffassung des Ministeriums. Ob der Esslinger Professor Peter Väterlein nun tatsächlich zum DHBW-Vize ernannt werde, ließ sie zunächst offen.

 

Bei der Wahl Väterleins im März 2017 hatte es in den Gremien schwere Turbulenzen gegeben. Obwohl er am Ende der einzige Kandidat war, hatte Bauer als Co-Aufsichtsratsvorsitzende der Hochschule fünf Anläufe gebraucht, um ihn durchzubringen. Der Physiker konnte jedoch nicht ernannt werden, weil die Wahl von Konkurrenten und DHBW-Senatoren angefochten wurde.

Begründung wird im April erwartet

Während die Senatsmitglieder bisher erfolglos waren, war das Verwaltungsgericht den Klagen von Professoren gefolgt. Weil bei der Stellenbesetzung gemauschelt worden sein könnte, hatte es dem Land untersagt, Väterlein zu ernennen. Ihren Verdacht begründeten die Richter mit einem Gespräch, das Theresia Bauer vorab mit der eingeschalteten Personalagentur geführt hatte. Zudem bemängelten sie, dass das Anforderungsprofil während des Verfahrens geändert worden sei. Das Wissenschaftsministerium hatte beide Punkte als unproblematisch eingeschätzt. Es verwies schon damals auf den VGH, der im Parallelverfahren der Senatoren völlig anders als das Verwaltungsgericht entschieden habe.

Mit der Begründung des Beschlusses wird im April gerechnet; bis dahin bleibt offen, ob er aus inhaltlichen oder aus formalen Gründen erfolgte. Im Parallelverfahren der Senatoren ist eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig, über die noch nicht entschieden wurde. Diese könnte der Ernennung von Väterlein entgegenstehen. Die Frage, ob der Physiker überhaupt noch für das Amt zur Verfügung stehe, ließ das Ministerium offen.