Nach ihrem Rücktritt als Familienministerin erhält Anne Spiegel ein Übergangsgeld. Ihre Vorgängerin Kristina Schröder verteidigt dieses Übergangsgeld – und auch dessen Höhe.

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat die Höhe des Übergangsgeldes, das die zurückgetretene Ministerin Anne Spiegel (Grüne) erhält, verteidigt. „Sie bekommt drei Monate ihr volles Gehalt, drei Monate ihr halbes. Das ist wirklich nicht überdimensioniert“, schrieb Schröder am Dienstag bei Twitter. „Sie braucht ja etwas Zeit, um sich einen neuen Beruf zu suchen. Und von irgendwas muss die sechsköpfige Familie ja leben“, fügte sie hinzu.

 

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Die „Bild“-Zeitung hatte unter Berufung auf den Bund der Steuerzahler berichtet, dass Spiegel 75.600 Euro Übergangsgeld erhalte. Übergangsgeld wird laut Bundesministergesetz für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, die ein ausgeschiedener Minister oder eine Ministerin Amtsbezüge erhalten hat, „jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre“.

Für die ersten drei Monate gibt es demnach das volle Amtsgehalt und „für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge“. Anne Spiegel hatte das Ministerium am 9. Dezember übernommen und war seitdem vier Monate im Amt.