Künftig müssen die Stuttgarter Stadträte Details wie ihren aktuellen Beruf sowie Ehrenämter transparent machen. Die Angaben werden im Internet veröffentlicht – auch, um die Befangenheit einzelner Ratsmitglieder leichter prüfen zu können.

Stuttgart - Der Streit im Rathaus um die Verschärfung der Pflicht von Stadträten, Auskunft über ihre geschäftlichen Verbindungen mit der Stadt zu erteilen, treibt seltsame Blüten: In der jüngsten Sitzung des Ältestenrats, bei der die Neuregelung besprochen worden war, hatten mit den Fraktionschefs von CDU und Freien Wählern, Alexander Kotz und Jürgen Zeeb, gerade jene in der Wirtschaft tätigen Kommunalpolitiker das Wort geführt, deren (legale) Geschäftsbeziehungen zur Stadt die Debatte über mehr Transparenz überhaupt erst befeuert hatten.

 

Das fanden etliche Sitzungsteilnehmer unnötig und unsensibel. Und mit der Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke hat ausgerechnet jene Gruppe moniert, die Neuregelung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten von Ratsmitgliedern gehe nicht weit genug, die als einzige auf ihrer Internetseite keinerlei Informationen über das berufliche Engagement ihrer Stadträte anbieten.

Im Ältestenrat am 21. März wird beschlossen

In der Präambel der Ehrenordnung wird auf die Stellung der 60 Mandatsträger in der Stadtgesellschaft hingewiesen: Sie seien „in besonderer Weise für das Ansehen der Stadt und ihrer Verwaltung verantwortlich“ und sollten deshalb „jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein“. Im Ältestenrat soll nun am 21. März eine freiwillige Transparenz-Regelung verabschiedet werden, die es den Politiker ermöglicht, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Die Vertreter der Fraktionen haben sich auf eine etwas weitergehende Veröffentlichung ihrer Betätigungen und Beziehungen zur Stadt geeinigt. Als Vorbild dient die Regelung für den Gemeinderat von Düsseldorf. Demnach sollen die Mitglieder des Stuttgarter Gremiums nicht mehr nur dem OB am Jahresende ihre Geschäftsbeziehungen mit der Stadt anzeigen und führende Tätigkeiten in Unternehmen oder namhaften Beteiligungen melden. Die Informationen gehen auch an einen für das Land und die Stadt tätigen Ombudsmann, der diese auf Verstöße hin untersuchen soll.