Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), fordert eine Neuregelung für den Ehrensold.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Siegfried Kauder (CDU) will den Ehrensold für künftige Staatsoberhäupter kürzen und macht sich für eine Reform des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten stark. „Wir müssen unaufgeregt und ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten über eine Kürzung der Altersbezüge für die Bundespräsidenten nachdenken“, sagte Siegfried Kauder der Stuttgarter Zeitung.

 

Bis jetzt erhalten ehemalige Bundespräsidenten nach ihrem Ausscheiden ihre vorherigen Amtsbezüge von derzeit 199 000 Euro in voller Höhe als „Ehrensold“ bis zum Lebensende weiter. Auch ihre Hinterbliebenen erhalten eine – in den Prozentsätzen an den Regeln des Beamtengesetzes angelehnte – Witwen- und Waisenversorgung. 2011 wurden laut dem damaligen Etat des Präsidialamtes für die Versorgung ehemaliger Amtsinhaber und ihrer Hinterbliebenen knapp 1,2 Millionen Euro aufgewendet. 2010 war es noch eine Million – die Steigerung um 19,9 Prozent binnen Jahresfrist ist dem Rücktritt von Altpräsident Horst Köhler geschuldet. Der Ehrensold muss voll versteuert werden.

Übergangsgeld und die Hälfte der Amtsbezüge

Am Einzelfall des vor zwei Wochen zurückgetretenen Ex-Präsidenten Christian Wulff sei eine „Regelungslücke“ offenbar geworden, sagte Siegfried Kauder. „Als das Gesetz über die Versorgungsbezüge der Bundespräsidenten gemacht wurde, hat niemand daran gedacht, dass ein Amtsinhaber auch einmal früher gehen kann“, erklärte er. „Deshalb sollten wir jetzt überlegen, ob bei einer verkürzten Amtsperiode im Präsidialamt auch die Altersbezüge reduziert werden.“ Dieses Prinzip gelte für alle anderen Regierungsämter und politischen Mandatsträger. „Ich sehe keine sachliche Begründung dafür, beim Präsidentenamt eine Ausnahme davon zu machen“, fügte Kauder hinzu. „Das ist eine Frage des Augenmaßes.“

Siegfried Kauder, der Bruder des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder, ist der erste hochrangige Koalitionspolitiker, der losgelöst vom Einzelfall Wulff für eine Kürzung der Präsidentenpension eintritt. Vor ihm hat auch der Bund der Steuerzahler eine Reform gefordert und angeregt, zu der ursprünglichen Regelung aus dem Jahr 1953 zurückzukehren. Demnach würde ein Präsident nach seinem Ausscheiden nur drei Monate lang die vollen Bezüge und anschließend ein Jahr lang 75 Prozent seines Soldes als Übergangsgehalt erhalten. Das eigentliche Ruheentgelt würde auf die Hälfte der Amtsbezüge gekürzt. „Die Steuerzahler haben bei allem Respekt vor dem Amt kein Verständnis dafür, dass ein ausgeschiedener Bundespräsident derart privilegiert wird, wie es derzeit der Fall ist“, erklärte der Präsident des Steuerzahlerbundes Karl Heinz Däke.

Wulffs enger Mitarbeiter hat entschieden

Wulff kann nach Prüfung der Rechtslage durch das Bundespräsidialamt mit dem Ehrensold rechnen, weil er aus politischen Gründen vom Amt zurückgetreten sei, teilt die Behörde mit. Vereinzelt gab es Kritik an dieser Entscheidung, weil sie noch unter der Ägide des von Wulff eingesetzten Amtschefs Lothar Hagebölling getroffen wurde. Unterschrieben wurde die Unterlage allerdings nicht von Hagebölling, sondern von seinem Stellvertreter.