Einigung im Nahverkehr Tarifabschluss hat einen hohen Preis

Die Busse und Bahnen im Land fahren wieder ungehindert durch einen Streik. Foto: IMAGO/Markus Matzel

Der Tarifkompromiss im kommunalen baden-württembergischen Nahverkehr hilft sowohl den Beschäftigten als auch den Arbeitgebern – und den ÖPNV-Nutzern sowieso. Doch er hat einen entscheidenden Haken, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Nach und nach entspannt sich die Lage im deutschen Verkehrswesen – ein Tarifkonflikt nach dem anderen wird beigelegt. Dass nun auch der Streit im baden-württembergischen Nahverkehr befriedet werden konnte, ist für Millionen ÖPNV-Nutzer eine besonders gute Nachricht. Die Einigung für den Südwesten ist freilich keine Überraschung – vielmehr hatte sie sich aufgrund vermehrter Nahverkehrskompromisse in anderen Bundesländern schon angedeutet.

 

Es wird entlastet – und es gibt mehr Geld

Die Gewerkschaft kann das Ergebnis zunächst als Erfolg verbuchen. Das Gesamtpaket im Wert einer zweistelligen Einkommensverbesserung steht in einer Reihe mit vielen anderen weitreichenden Tarifabschlüssen von Verdi in jüngerer Vergangenheit. Konkret hat der Druck dazu geführt, dass alle Beschäftigten der Nahverkehrsunternehmen im Land – und nicht nur Teilbelegschaften – die Arbeitszeitverkürzung und eine neue Zulage erhalten. Kurz gesagt: Es wird entlastet, und es gibt erneut mehr Geld, nachdem die eigentliche Einkommensrunde schon vor fast genau einem Jahr abgeschlossen wurde. Dieser Effekt kommt auch den kommunalen Arbeitgebern zugute, denn sie können nun mit einer erhöhten Attraktivität der Jobs werben. Dies ist wichtig, weil die angestrebte Verkehrswende nur mit einem gut funktionierenden ÖPNV, also mit ausreichend Personal, gelingen kann.

Doch hat der Kompromiss einen hohen Preis. Angesichts der sehr angespannten Situation in den kommunalen Kassen fragt sich, wo das Geld für die deutlich erhöhten Personalkosten herkommen soll, die auch durch den Personalmehrbedarf infolge der Arbeitszeitreduzierung entstehen. Der Kommunale Arbeitgeberverband warnt bereits vor Einschnitten im Fahrplanangebot, wenn der Bund nicht aushilft. Wenn also dieser Tarifabschluss nur bezahlbar ist, indem von oben nachgeholfen wird oder wenn die Kunden dadurch Nachteile erleiden, dann wäre es eine Vereinbarung zu Lasten Dritter.

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