Wieder einmal herrscht dicke Luft im Lichtenwalder Ratssaal, die Wellen schlagen hoch. Auslöser des Ärgers ist dieses Mal die Entscheidung der Verwaltung, die Neugestaltung der Homepage der Gemeinde einem gemeinnützigen Verein zu übertragen, der dies Kommunen als kostenlose Dienstleistung anbietet. Allerdings hatte der Gemeinderat zuvor bereits beschlossen, den Auftrag auf der Basis eines Konzepts, das eine Arbeitsgruppe des Gremiums entwickelt hatte, an ein Unternehmen zu vergeben und dafür 20 000 Euro bereitzustellen.
Gemeinderat kritisiert mangelnde Kommunikation
In der März-Sitzung des Gemeinderats wurde die Vergabe des Auftrags heftig kritisiert, da die Verwaltung die Arbeitsgruppe zuvor nicht informiert hatte. Manche Gremiumsmitglieder hätten von der neuen Homepage aus der Presse erfahren, vertrauensvolle Zusammenarbeit sehe anders aus, hatten Constanze Pfaff (LBL) und ihr Fraktionskollege Michael Haueis moniert.
Lesen Sie den Kommentar zum Thema: Keine Machtspielchen im Ratssaal
Rentschler hatte dagegen betont, dass die Erstellung einer Homepage nach Ansicht der Verwaltung zu ihren laufenden Geschäften gehöre und daher nicht an ein Votum des Gemeinderats gebunden sei. Überdies seien so 20 000 Euro gespart worden – nicht eben wenig Geld für eine Gemeinde mit einem äußerst überschaubaren Budget.
Der Bürgermeister sieht sich im Recht
Der Gemeinderat hatte indes seinen Beschluss bekräftigt, woraufhin Rentschler Widerspruch einlegte, der nun verhandelt werden musste. Rentschler wiederholte die Auffassung, dass die Homepage zum laufenden Geschäft der Verwaltung gehöre, die Beschlussfassung des Gemeinderats deshalb rechtswidrig sei. Die erneute Überarbeitung der Homepage für 20 000 Euro „ist völlig unnötig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“, sagte Rentschler.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Lahme Flügel oder Beitrag zur Klimawende?
Martina Häussermann (CDU) gab zu bedenken, dass die neue Homepage alles biete, was der Bürger gemeinhin benötige, überdies sei es sehr sinnvoll, 20 000 Euro zu sparen. Sie stellte fest, dass „Teile des Gemeinderats sehr aggressiv mit dem Bürgermeister umgegangen sind“ und bat darum, „zukunftsförderlich“ zu arbeiten.
Jetzt wird die Aufsichtsbehörde eingeschaltet
Die überwiegende Mehrheit des Gremiums freilich bestand auf Umsetzung des ursprünglichen Beschlusses. Ute Hosch (LBL) trug dazu einen gemeinsamen Appell ihrer und der Fraktion der FUW vor. Darin beklagen die Räte, der Bürgermeister habe „Beschlüsse ignoriert und sabotiert“ und den Gemeinderat in der Causa Homepage „bewusst ins Leere laufen“ lassen. Rentschlers Vorgehen „empfinden wir als unkooperativ und und provokativ“. Überdies habe er gegen die Gemeindeordnung verstoßen, da er Beschlüsse des Gemeinderats nicht vollzogen und das Gremium „bewusst getäuscht“ habe. „Es handelt sich hier um eine Amtspflichtverletzung“, stellte Hosch fest.
Die Fraktionen forderten daher, der Gemeinderat und der Bürgermeister „sollen zum Wohl der Gemeinde vertrauensvoll und kooperativ“ agieren, der Bürgermeister solle die Gemeindeordnung achten, „die Rechtsstellung des Gemeinderats respektieren“ sowie „sein Verhalten gegenüber dem Gemeinderat grundsätzlich verbessern“.
Rentschler versicherte, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in seinem Sinn sei. Gleichwohl müsse er in Sachen Homepage auf seiner Rechtsauffassung bestehen und dem Gemeinderatsbeschluss erneut widersprechen. Nun muss sich die Rechtsaufsichtsbehörde mit der Angelegenheit befassen.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Wurst, Eier und Bücher rund um die Uhr
Manche Gremiumsmitglieder sehen mit gemischten Gefühlen in die Zukunft. „Es bleibt spannend. Wir strecken immer wieder die Hand aus, und der Bürgermeister ignoriert das. Schade, denn es gibt vieles, was er gut macht. Einfach den Gemeinderat mitnehmen, dann wäre es doch gut“, sagte ein Gemeinderatsmitglied im Nachgang.
Die Gemeindeordnung und das Recht
Pflichten
Laut Paragraf 43 der Gemeindeordnung muss der Bürgermeister „den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten“ unterrichten. Er muss Beschlüsse vollziehen, muss ihnen aber „widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind“. Nach einem Widerspruch muss erneut beschlossen werden. „Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss gesetzwidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen.“
Rechtsaufsicht
Die Gemeindeordnung bestimmt das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde. Sie kann laut Paragraf 121 Beschlüsse und Anordnungen der Gemeinde, die das Gesetz verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie aufgehoben werden. „Ein Beschluss der Gemeinde, der nach gesetzlicher Vorschrift der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist, darf erst vollzogen werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.“