Eklat im Lichtenwalder Ratssaal Hat der Bürgermeister den Gemeinderat übergangen?

Der Streit entzündet sich an der Frage, ob die neue Homepage der Gemeinde kostenlos von einem Verein oder kostenpflichtig von einem Unternehmen gestaltet werden soll. Foto: /Peter Stotz

In Lichtenwald streiten Gemeinderat und Bürgermeister über eine neue Gemeindehomepage. Einige Räte erheben schwere Vorwürfe gegen den Verwaltungschef. Hat der Bürgermeister den Gemeinderat übergangen?

In der Gemeinde Lichtenwald herrscht wieder Unfrieden zwischen dem Bürgermeister Ferdinand Rentschler und dem Gemeinderat. Die Verwaltung hatte die Neugestaltung der Homepage der Gemeinde trotz eines anders lautenden Beschlusses des Gemeinderats vergeben. Daraufhin erneuerte das Gremium seine Entscheidung. Rentschler widersprach, der Gemeinderat wies den Widerspruch zurück. Dabei wurden Vorwürfe laut, der Bürgermeister missachte das Gremium und sabotiere seine Arbeit. Nun wird sich die Rechtsaufsichtsbehörde mit der Sache beschäftigen.

 

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Wieder einmal herrscht dicke Luft im Lichtenwalder Ratssaal, die Wellen schlagen hoch. Auslöser des Ärgers ist dieses Mal die Entscheidung der Verwaltung, die Neugestaltung der Homepage der Gemeinde einem gemeinnützigen Verein zu übertragen, der dies Kommunen als kostenlose Dienstleistung anbietet. Allerdings hatte der Gemeinderat zuvor bereits beschlossen, den Auftrag auf der Basis eines Konzepts, das eine Arbeitsgruppe des Gremiums entwickelt hatte, an ein Unternehmen zu vergeben und dafür 20 000 Euro bereitzustellen.

Gemeinderat kritisiert mangelnde Kommunikation

In der März-Sitzung des Gemeinderats wurde die Vergabe des Auftrags heftig kritisiert, da die Verwaltung die Arbeitsgruppe zuvor nicht informiert hatte. Manche Gremiumsmitglieder hätten von der neuen Homepage aus der Presse erfahren, vertrauensvolle Zusammenarbeit sehe anders aus, hatten Constanze Pfaff (LBL) und ihr Fraktionskollege Michael Haueis moniert.

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Rentschler hatte dagegen betont, dass die Erstellung einer Homepage nach Ansicht der Verwaltung zu ihren laufenden Geschäften gehöre und daher nicht an ein Votum des Gemeinderats gebunden sei. Überdies seien so 20 000 Euro gespart worden – nicht eben wenig Geld für eine Gemeinde mit einem äußerst überschaubaren Budget.

Der Bürgermeister sieht sich im Recht

Der Gemeinderat hatte indes seinen Beschluss bekräftigt, woraufhin Rentschler Widerspruch einlegte, der nun verhandelt werden musste. Rentschler wiederholte die Auffassung, dass die Homepage zum laufenden Geschäft der Verwaltung gehöre, die Beschlussfassung des Gemeinderats deshalb rechtswidrig sei. Die erneute Überarbeitung der Homepage für 20 000 Euro „ist völlig unnötig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“, sagte Rentschler.

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Martina Häussermann (CDU) gab zu bedenken, dass die neue Homepage alles biete, was der Bürger gemeinhin benötige, überdies sei es sehr sinnvoll, 20 000 Euro zu sparen. Sie stellte fest, dass „Teile des Gemeinderats sehr aggressiv mit dem Bürgermeister umgegangen sind“ und bat darum, „zukunftsförderlich“ zu arbeiten.

Jetzt wird die Aufsichtsbehörde eingeschaltet

Die überwiegende Mehrheit des Gremiums freilich bestand auf Umsetzung des ursprünglichen Beschlusses. Ute Hosch (LBL) trug dazu einen gemeinsamen Appell ihrer und der Fraktion der FUW vor. Darin beklagen die Räte, der Bürgermeister habe „Beschlüsse ignoriert und sabotiert“ und den Gemeinderat in der Causa Homepage „bewusst ins Leere laufen“ lassen. Rentschlers Vorgehen „empfinden wir als unkooperativ und und provokativ“. Überdies habe er gegen die Gemeindeordnung verstoßen, da er Beschlüsse des Gemeinderats nicht vollzogen und das Gremium „bewusst getäuscht“ habe. „Es handelt sich hier um eine Amtspflichtverletzung“, stellte Hosch fest.

Die Fraktionen forderten daher, der Gemeinderat und der Bürgermeister „sollen zum Wohl der Gemeinde vertrauensvoll und kooperativ“ agieren, der Bürgermeister solle die Gemeindeordnung achten, „die Rechtsstellung des Gemeinderats respektieren“ sowie „sein Verhalten gegenüber dem Gemeinderat grundsätzlich verbessern“.

Rentschler versicherte, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in seinem Sinn sei. Gleichwohl müsse er in Sachen Homepage auf seiner Rechtsauffassung bestehen und dem Gemeinderatsbeschluss erneut widersprechen. Nun muss sich die Rechtsaufsichtsbehörde mit der Angelegenheit befassen.

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Manche Gremiumsmitglieder sehen mit gemischten Gefühlen in die Zukunft. „Es bleibt spannend. Wir strecken immer wieder die Hand aus, und der Bürgermeister ignoriert das. Schade, denn es gibt vieles, was er gut macht. Einfach den Gemeinderat mitnehmen, dann wäre es doch gut“, sagte ein Gemeinderatsmitglied im Nachgang.

Die Gemeindeordnung und das Recht

Pflichten
Laut Paragraf 43 der Gemeindeordnung muss der Bürgermeister „den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten“ unterrichten. Er muss Beschlüsse vollziehen, muss ihnen aber „widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind“. Nach einem Widerspruch muss erneut beschlossen werden. „Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss gesetzwidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen.“

Rechtsaufsicht
Die Gemeindeordnung bestimmt das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde. Sie kann laut Paragraf 121 Beschlüsse und Anordnungen der Gemeinde, die das Gesetz verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie aufgehoben werden. „Ein Beschluss der Gemeinde, der nach gesetzlicher Vorschrift der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist, darf erst vollzogen werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.“

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