Wohnraum ist in der Landeshauptstadt nach wie vor Mangelware. Die Stadt will Umwandlungen daher bis 2025 erschweren, Leerstand soll weiterhin sanktioniert werden können.

Stuttgart. - In der Landeshauptstadt wird das im Jahr 2016 eingeführte Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum um fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert werden. Anders als vor fünf Jahren, als eine Debatte über das Für und Wider dieses neuen Instruments tobte, ging die Verlängerung am Dienstag im Technikausschuss des Gemeinderats geräuschlos über die Bühne. Am Montag soll die wegen Corona ausgedünnte Vollversammlung des Gemeinderates zustimmen.

 

Mit dem Zweckentfremdungsverbot soll bestehender Wohnraum gesichert werden. Die Umwandlung für gewerbliche oder berufliche Zwecke oder die so genannte Fremdbeherbergung – zum Beispiel durch Airbnb oder als Monteurzimmer – kann erheblich sanktioniert werden. Die möglichen Geldbußen reichen bis zu 50 000 Euro. Auch wenn Wohnungen oder Häuser mehr als sechs Monate leer stehen, kann die Stadt eingreifen. Die Umwandlung ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Genehmigungen kann es geben, wenn in der Stadt zum Ausgleich Ersatzwohnraum geschaffen oder eine Ausgleichszahlung geleistet wird. Das sei „im Einzelfall“ möglich, heißt es in der Satzung der Stadt.

Mieterverein begrüßt Verbot

Das früher schon einmal geltende Zweckentfremdungsverbot 2016 wieder einzuführen sei richtig gewesen, so der Mieterverein Stuttgart. Heute gehe es angesichts hoher Mieten weniger um Umnutzung als um Wohnungen, die als Hotelersatz dienten oder aus Spekulationsgründen leer stünden. Der Verein drängt daher darauf, dass Internetportale Anbieter von Kurzzeitvermietungen offenlegen müssen. Das könnte über ein Landesgesetz geregelt werden. Der neue Oberbürgermeister müsse zudem mehr Personal einsetzen, um das Verbot durchzusetzen, fordert die Interessenvertretung der Mieter.

Ebenfalls beschlossen hat der Ausschuss – mit der Gegenstimme der AfD und Enthaltungen von CDU, Freien Wählern und FDP – eine Milieuschutzsatzung für Heslach. Mit ihr soll wie in der Friedhofstraße (Nord) und bald auch im Seelberg (Bad Cannstatt) die Verdrängung der angestammten Bevölkerung durch teuren Neubau von Wohnraum oder Luxussanierungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gebremst werden. In dem neu definierten Gebiet verfügt laut einer Untersuchung rund ein Viertel der Haushalte über ein monatliches Nettoeinkommen von unter 2000 Euro. Im Gebiet herrsche eine hohe Fluktuation und ein „ausgeprägtes Verdrängungspotenzial.“