Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung Ein Spalt ist geöffnet

Um die Datenspuren im Netz tobt ein bitterer Streit. Foto: dpa/Jens Büttner

Auf den ersten Blick hat der Europäische Gerichtshof der Vorratsdatenspeicherung einen Knock-out verpasst. Doch der Treffer ist nicht allzu stark, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Zombie. Ein Untoter. Von den Gerichten ist sie immer wieder mit der Silberkugel erlegt worden, regelmäßig folgt daraufhin die politische Wiederauferstehung, und das in ganz Europa. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof der Vorratsdatenspeicherung einmal mehr einen Schlag verpasst. Allerdings erneut keinen totalen Knock-out. So weit wie noch nie zuvor hat das Gericht den Spalt offen gelassen, durch den die Vorratsdatenspeicherung wieder ins Leben zurückkriechen kann.

 

Temperamentvoller Streit geht in die nächste Runde

Der Streit geht in die nächste Runde, und er wird wie bisher temperamentvoll ausgetragen werden. Telekomunternehmen müssen bei der Vorratsdatenspeicherung registrieren, wer wie lange mit wem telefoniert, gesimst, gechattet hat – und diese Daten gegebenenfalls herausgeben. Das ist für Datenschützer ein Graus, für Ermittler eine Fundgrube. In Extremen gedacht, haben beide Seiten gute Argumente für ein Pro oder ein Contra. Da droht der totale Überwachungsstaat auf der einen Seite, auf der anderen ist manch ein Fahndungserfolg nicht möglich, ohne Zugriff auf eben diese Daten. Seit Jahren versucht die Politik einen Mittelweg zu finden, und geht nach Ansicht der Gerichte meistens zu weit. Der Rechtsstaat, so die Juristen, dürfe nicht selbst zur Bedrohung für den Bürger werden.

Ausnahmesituationen sind denkbar

So auch in den aktuellen Fällen aus Frankreich, Großbritannien und Belgien. Die nationalen Vorschriften gingen zu weit, so der EuGH. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung widerspreche dem europäischen Recht. Allerdings: in Ausnahmesituationen seien Ausnahmen möglich. Damit ist zumindest eines sicher: Um diese Ausnahmen zu konkretisieren, wird es in Zukunft noch zahlreiche Treffen vor den Gerichten geben.

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