Ermittlungen gegen Kritiker Nachspiel um Drostens Doktorarbeit
Ein Kritiker des Corona-Experten beschäftigt in Stuttgart die Justiz: wegen Vorwürfen zu dessen Dissertation laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und ein Prozess am Landgericht.
Ein Kritiker des Corona-Experten beschäftigt in Stuttgart die Justiz: wegen Vorwürfen zu dessen Dissertation laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und ein Prozess am Landgericht.
Um Christian Drosten ist es ruhig geworden. Die Zeiten, da der Berliner Virologe permanent in der Öffentlichkeit stand, sind längst vorbei. Doch Kritik an dem wohl bekanntesten deutschen Corona-Experten beschäftigt die Justiz in Stuttgart bis heute – nicht nur das Landgericht, sondern neuerdings auch die Staatsanwaltschaft.
Auslöser ist in beiden Fällen ein promovierter Chemiker aus Wendlingen, der als Experte für Wissenschaftsbetrug firmiert. Seit langem hinterfragt er, ob bei der Doktorarbeit Drostens von 2003 alles mit rechten Dingen zugegangen sei; es gebe da einige Merkwürdigkeiten. Die Universität Frankfurt versichert hingegen, die Promotion sei völlig korrekt abgelaufen; das habe eine mehrfache Überprüfung zweifelsfrei ergeben. Auch der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber, der zunächst ebenfalls etwas skeptisch war, sieht im Kern kein Fehlverhalten. Sein Kollege verbreite Falschbehauptungen, kritisierte er ebenso wie die Uni. Deswegen wird er von ihm in Stuttgart verklagt, etwa auf Widerruf und Schadenersatz. Einmal wurde schon verhandelt, der nächste Termin ist offen; derzeit läuft eine Beschwerde wegen des Streitwerts.
Inzwischen beschäftigt der Fall auch die Strafjustiz. Bei mehreren deutschen Staatsanwaltschaften liefen Ermittlungen gegen den Wendlinger; es geht um Vorwürfe wie falsche Verdächtigung oder üble Nachrede im Zusammenhang mit der Doktorarbeit. Nun wurden die Verfahren von der Stuttgarter Anklagebehörde übernommen und gebündelt, wie ein Sprecher bestätigte. Wer jeweils Strafanzeige erstattet habe, könne man aus rechtlichen Gründen nicht sagen. Ob es Drosten selbst war, bleibt unbeantwortet. Zur Dauer gibt es keine Prognose. Das gilt auch für den Zivilprozess am Landgericht: Seit 2020 ist die Sache dort anhängig – und noch kein Ende in Sicht.