Bei den Ermittlungen zu den Randalen in Stuttgart interessiert sich die Polizei offenbar auch für die Herkunft der Tatverdächtigen. Es gibt Kritik daran, wohin das überhaupt führt. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte will den Vorgang prüfen.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart - Vermutlich wird die Öffentlichkeit bald mehr über die Herkunft der Tatverdächtigen der Stuttgarter Krawallnacht vom 21. Juni wissen. Polizeipräsident Franz Lutz hatte am Donnerstagabend im Gemeinderat angekündigt, als er dort auf einen Antrag der CDU hin zum aktuellen Ermittlungsstand berichtete, dass die Polizei auch bei den Tatverdächtigen mit deutschem Pass mithilfe der Landratsämter deutschlandweit Auskünfte zur Herkunft einholt.* Dafür erntet er nicht nur aus dem Gemeinderat Kritik, auch der Landesdatenschutzbeauftragte will prüfen, ob solche Ermittlungen sozialdatenschutzrechtlich überhaupt erlaubt sind.

 

Lesen Sie auch aus unserem Plus-Angebot: Ist die Herkunft der Randalierer tatrelevant?

Einige Stadträte fragen sich nicht nur, was dieses Vorgehen zur Aufklärung der Straftaten beitragen soll, sondern halten es für einen Angriff auf Menschen mit Migrationshintergrund. „Wie viele Generationen muss man in Stuttgart leben, um als Bürger dieser Stadt anerkannt zu werden“, fragt der Grünen-Stadtrat Marcel Roth. Er hält es für höchstproblematisch, wenn die Polizei jetzt Stammbücher nach Migrationshintergründen durchforstet. „Vor dem Gesetz muss jeder gleich sein, egal, woher er kommt.“

Rechtliche Grundlage zunächst nicht erkennbar

Auch der Linken-Stadtrat Christoph Ozasek, der Ordnungsbürgermeister werden will, sieht die Recherchen kritisch. „Die Äußerungen von Polizeipräsident Lutz offenbaren ein Weltbild, das mit den gelebten Werten in Stuttgart in offenem Konflikt steht“, sagt er. Sobald Hautfarbe und Herkunft ein generelles Verdachtsmerkmal würden, sei illegales Racial Profiling in der Polizeipraxis die direkte Konsequenz. „Herr Lutz schwächt mit den angeordneten Recherchen zum Stammbaum der Tatverdächtigen all diejenigen, die versuchen, die moralische Integrität der Polizei zu stärken“, sagt Ozasek.

Die CDU verteidigt den Kurs der Polizei dagegen. In einer hitzigen Diskussion, die sich zum Thema auf Facebook entfacht hat, schreibt Thrasivoulos Malliaras, der Vorsitzende der Jungen Union (JU) in Stuttgart: „Wir sind uns alle einig, dass man gezielter in die Präventionsarbeit gehen muss mit allerlei Maßnahmen im Bereich der Straßensozialarbeit.“ Wer gezielter arbeiten möchte, brauche aber genauere Infos – die Herkunftsgeschichten der Tatverdächtigen eingeschlossen.

Video: Wie tickt unsere Jugend?

Stefan Brink, der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg, hält die Ermittlungen zumindest für überprüfungswürdig. „Aus unserer Sicht ist eine rechtliche Grundlage für solche Nachforschungen zunächst nicht erkennbar“, sagt er. Für eine fundierte Bewertung benötige er aber nähere Auskünfte der Polizei, die er am Samstagmittag noch nicht erhalten habe. Dies sei jedoch keine ungewöhnliche Situation; als übergreifend zuständige Aufsichtsbehörde könne man keinen umfassenden Überblick über sämtliche Rechtsgrundlagen der Fachbehörden haben.

Polizei sieht großes öffentliches Interesse

Die Stuttgarter Polizei begründet ihr Vorgehen indes mit dem öffentlichen Interesse an den Ausschreitungen. „Die grundlegende Erhebung personenbezogener Daten bemisst sich an der Schwere des Delikts, hier kommt dazu, dass ganz Deutschland auf den Fall blickt“, sagt Jens Lauer, ein Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart. Es würden Fragen gestellt wie: Wer waren die Täter, politisch, geschlechtlich, welche Nationalität, Migrationshintergrund oder nicht? Diesen sehe die Polizei per Definition bei „einem Elternteil ohne deutsche Staatsbürgerschaft“ erfüllt.

Was die Pässe der Elternteile für eine strafrechtliche Relevanz haben könnte, beschreibt Lauer so: „Beim Jugendstrafrecht kann es zum Beispiel schon eine Rolle spielen, ob ein Angeklagter aus einem Kriegsgebiet kommt.“

*Anmerkung d. Red.: In einer ersten Version schrieben wir von „Stammbaumrecherche“. In der Überschrift benannten wir es als „Stammbaumforschung“ und verwendeten fälschlicherweise das Wort mehrfach. Polizeipräsident Franz Lutz hat jedoch nicht wörtlich „Stammbaumrecherchen“ gesagt. Er sprach einer Auswertung des Sitzungsprotokolls zufolge von „bundesweiten Recherchen bei Standesämtern, um den Migrationshintergrund (einzelner Tatverdächtiger) festzustellen“. Der Begriff entstammte vielmehr einer Äußerung eines Sitzungsteilnehmers in den sozialen Medien, die wir nicht gründlich genug hinterfragt und eingeordnet haben. Daher haben wir die Überschrift des Textes und einige Passagen geändert. Für diese Fehler, die eine hitzige Debatte ausgelöst haben, bitten wir um Entschuldigung. Damit verbinden wir ein klares Bekenntnis zu journalistischer Sorgfalt und Verantwortung.