EuGH entscheidet Streit über digitale Datenspuren

Welche Nuterzdaten dürfen gespeichert werden? Foto: dpa/Jens Büttner

Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung: Wiegt das Recht auf Privatsphäre schwerer als Sicherheitsinteressen? In Deutschland sind Nutzen und Legitimität des anlasslosen Speicherns seit Jahren umstritten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Das Unwort war fast schon in Vergessenheit geraten. Ausgerechnet die sozialdemokratische Bundesinnenministerin Nancy Faeser buchstabiert es jetzt neu – obwohl auch in ihrer Partei große Vorbehalte gegen die Vorratsdatenspeicherung gehegt werden. Seit dieses Instrument 2006 erstmals zur Sprache kam, liegen sich Sicherheits- und Netzpolitiker deswegen in den Haaren.

 

Worum geht es überhaupt?

Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die gesetzliche Pflicht, bestimmte Nutzerdaten aus dem Telefonverkehr und der Internetkommunikation für eine Mindestfrist zu speichern. Die Polizei und andere Sicherheitsbehörden können dann darauf zugreifen, um kriminelle oder terroristische Netzwerke aufzuklären, etwa Kontakte zwischen Tatverdächtigen. Es geht dabei nicht um das Ausspähen der eigentlichen Kommunikationsinhalte, etwa von Telefongesprächen oder Mails, sondern um Daten, die Rückschlüsse darauf zulassen, wer mit wem kommuniziert hat, welche Telefondienste, Rufnummern oder IP-Adressen genutzt wurden, von wo aus Gespräche geführt oder Mails verschickt wurden. Damit im Ernstfall ein Zugriff auf die Daten Verdächtiger möglich ist, sollen im Interesse der Sicherheitskräfte die Daten aller gespeichert werden, obwohl es dafür in mehr als 99 Prozent der Fälle keinen strafrechtlichen Anlass gibt.

Wo liegt der Nutzen?

Kriminelle oder Terroristen stehen meist nicht im Telefonbuch. Ihre Netzwerke, Kontaktleute und Kommunikationswege bei der Vorbereitung von Straftaten lassen sich aber mittels Datenspuren nachverfolgen, die bei Telefonfirmen oder Betreibern von Maildiensten und Chatplattformen ohnehin vorliegen – weil sie etwa zur Abrechnung benötigt werden. Das gilt auch für die Nutzer und Lieferanten von Kinderpornografie in digitalen Netzwerken.

Als spektakulärstes Beispiel für den Nutzen von Telekommunikationsdaten gilt die Aufklärung der Anschläge von Madrid 2004, bei denen zehn Sprengsätze gezündet worden und fast 200 Menschen ums Leben gekommen sind. Den Tätern kam die Polizei durch Auswertung von Handydaten auf die Schliche.

Wie ist die Rechtslage?

Der Streit über die Vorratsdatenspeicherung hat eine lange Vorgeschichte. Im Nachgang zu Anschlägen in Madrid und London hat die Europäische Union 2006 alle Mitgliedstaaten verpflichtet, Speicherfristen per Gesetz festzuschreiben. In Deutschland erfolgte dies 2008. Zwei Jahre später hat das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz aber für nichtig erklärt. 2015 legte die damalige große Koalition ein neues vor, das nach diversen Gerichtsurteilen inzwischen aber faktisch ausgesetzt ist. Diverse Verfassungsbeschwerden sind anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Streitfrage 2019 an den Europäischen Gerichtshof überwiesen, der an diesem Dienstag sein Urteil verkünden will.

Was will Nancy Faeser?

In ihrem Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien der Vorratsdatenspeicherung ein Stoppschild verpasst. Sie ziehen eine Speicherung vor, die „anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss“ abgesichert sein soll. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat hingegen unlängst in einem Interview mit der „Zeit“ erklärt: „Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich.“ Vor allem gegen pädophile Kriminelle brauche es „maximalen Ermittlungsdruck“, so Faeser. „Kein Täter darf sich sicher fühlen.“ Dafür sei die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar. Viele Täter gingen den Ermittlern „durch die Lappen“, weil die Vorratsdatenspeicherung aktuell weitgehend außer Kraft gesetzt sei.

Die Ministerin hat vor allem IP-Adressen im Blick, über die Internetnutzer identifizierbar sind. Der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, sagte dazu jüngst: Die IP-Adressen böten „eine wichtige Spur, um im digitalen Raum überhaupt Straftäter ermitteln zu können“. Derzeit hielten die Betreiberfirmen solche Daten aber maximal für wenige Tage vor. Er hält eine Mindestfrist von zehn Wochen für nötig.

Was sagen Kritiker?

Widerstand gegen den Vorstoß der Bundesinnenministerin kommt von den grünen und liberalen Koalitionspartnern, in deren Lager es traditionell große Vorbehalte gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt. Im Koalitionsvertrag hätten die Ampelparteien „sehr deutlich gemacht, dass es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben wird“, betont der für Digitalthemen zuständige Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, versichert: „Die Vorratsdatenspeicherung ist politisch tot.“

Der FDP-Politiker Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, verspricht stattdessen eine „grundrechtsschonende Alternative“, die den Ermittlern „ein rechtssicheres Instrument“ an die Hand gebe. Diese Methode nennt sich „Quick Freeze“. Schon die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sie ins Gespräch gebracht. Dabei würden Daten aus der Telekommunikation nur bei konkretem Verdacht und auf Anordnung eines Richters gespeichert. Das halten Sicherheitsexperten allerdings für nicht praxistauglich, da im Rahmen von komplexen Ermittlungsverfahren nicht immer kurzfristig erkennbar sei, wessen Daten für Polizei und Staatsanwaltschaft von Interesse sein könnten.

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