Die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts, die sich seit 2021 mit dem Klinikum-Skandal beschäftigt, kann sich glücklich schätzen, neben schweigsamen auch äußerst redefreudige Angeklagte befragen zu können. Im ersten Prozess war es einer der drei Patientenbetreuer, der die Strukturen zweier aus dem Ruder gelaufener Projekte – Behandlung und überhöhte Abrechnung von 370 libyschen Kriegsversehrten und Entsendung von „falschen“ Ärzten nach Kuwait – beschreiben konnte. Er wusste auch über die Zahlungsströme in der für die Auslandspatienten im Klinikum Stuttgart verantwortliche Internationale Abteilung (IU) Interessantes zu berichten. Vor einer Haftstrafe hat ihn das nicht bewahrt.