Ex-OB von Stuttgart berät Zeppelin-Urenkel Schusters Mahnungen

Stuttgarts Ex-OB Wolfgang Schuster. Foto: /dpa/Marijan Murat

Der Stuttgarter Ex-OB betreibt Lobbyarbeit für Albrecht von Brandenstein-Zeppelin. Der Urenkel des Luftfahrtpioniers streitet mit der Stadt Friedrichshafen über die Zeppelin-Stiftung. Schuster ist gegen Honorar tätig und will vermitteln.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Friedrichshafen - An Noblesse fehlt es der Leitung der Friedrichshafener Zeppelin-Stiftung nicht – selbst dann, wenn ihre Kritiker zu Besuch kommen. Das erfuhr der Stuttgarter Ex-Oberbürgermeister Wolfgang Schuster am Freitag. Da durfte er die in Stiftungsbesitz befindliche Tagungsstätte Haus am See nutzen, um ein Pressegespräch abzuhalten, das sich äußerst scharf mit der Friedrichshafener Kommunalpolitik und ihrem Umgang mit den Millionendividenden aus der Industriestiftung auseinandersetzte. Einer der zentralen Sätze Schusters lautete: „Die Stadt sollte mit einer Satzungsänderung den ursprünglichen Stifterwillen aufgreifen und ihn entsprechend den heutigen und künftigen Herausforderungen der Luft- und Raumfahrt weiterentwickeln.“

 

Schuster ist gegen Honorar tätig

Das hätte so wörtlich auch Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, der Urenkel des Luftschiffpioniers Ferdinand von Zeppelin, formulieren können. Bekanntlich finanziert die Stadt mit den Stiftungserträgen ihren kompletten Kultur- und Sporthaushalt und spart nebenbei noch weitere Millionen an. Tatsächlich vertrat Schuster alle wesentlichen Positionen des Klägers aus Mittelbiberach (Kreis Biberach). Er bestätigte auf Nachfrage auch, dass er in Friedrichshafen gegen Honorar tätig geworden sei. So wirkten sowohl der Inhalt als auch der Zeitpunkt des Pressegesprächs choreografiert: Brandenstein-Zeppelins Klage gegen das Land Baden-Württemberg als Staatsaufsicht der Zeppelin-Stiftung wird nächsten Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen verhandelt. Der Urenkel strebt die Wiederherstellung der ursprünglichen Stiftung an, wie sie noch bis Ende des Zweiten Weltkriegs bestand – mit Einflussmöglichkeit der „Stifterfamilie“. Doch zunächst müssen die Richter klären, ob der Kläger überhaupt persönlich betroffen und damit für den Gang vor Gericht befugt ist.

Gesprächsangebote für Gemeinderäte

Schuster glaubt das, wie er sagte, übrigens nicht. „Klagebefugt sind Sie, wenn Sie persönliche individuelle Rechte geltend machen können. Aber als Urenkel haben Sie kein Recht.“ Und weiter: „Wenn der Graf mich gefragt hätte, ob er vor Gericht ziehen soll, hätte ich eindeutig gesagt: Nein.“ Als sein Anliegen formulierte der Ex-Rathauschef, zwischen der Stifterfamilie und der Kommunalpolitik am Bodensee zu vermitteln. Die Stadt, so Schusters Meinung, solle, anstatt „jahrelang die Anwälte zu beschäftigen“, lieber jetzt die „historische Chance“ ergreifen, mit den jährlichen Industriedividenden „ein nationales und internationales Cluster der Luft- und Raumfahrt in Friedrichshafen und dem Bodenseeraum zu entwickeln“. Den Friedrichshafener Gemeinderäten hat er brieflich Gesprächsangebote unterbreitet.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Wolfgang Schuster Friedrichshafen