Der Luftreinhalteplan des Stuttgarter Regierungspräsidiums macht es möglich: In Leonberg gilt nun ein Durchfahrverbot für die Lastwagen.

Leonberg - Lange hat der Leonberger Gemeinderat dafür gerungen, nun macht es der Luftreinhalteplan des Stuttgarter Regierungspräsidiums möglich: Vom 1. Dezember an gilt in Leonberg ein Durchfahrverbot für Lastwagen. Das bedeutet, dass Brummis, die schwerer als 3,5 Tonnen sind und niemand in Leonberg beliefern, nicht mehr durch die Stadt fahren dürfen. Das Gleiche gilt auch in Ditzingen .

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist wegen der hohen Feinstaub- und Schadstoffbelastung in Leonberg gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Luftreinhalteplan fortzuschreiben - sonst könnten Klagen drohen. Damit werden nun die Beschränkungen ausgedehnt, die für weniger Luftschadstoffe in der Umweltzone sorgen sollen.

Die enge Schlucht der Grabenstraße ist seit geraumer Zeit die Stelle an der die Grenzwerte bei Feinstaub an mehr als den 35 im Jahr zulässigen Tagen überschritten werden. Umweltzone und Luftreinhalteplan sollen dem entgegen wirken.

Verbot gilt auch bei Stau

Die Umweltplakette, die schadstoffreiche Autos draußen hält und das Durchfahrverbot für Lastwagen sind nur Teilstücke des Maßnahmenpaketes für eine besser Luftqualität. Die Lösung, die die größte Entlastung bringen könnte und ein Kernstück der 2006 von der Stadt vorgelegten Vorschläge für den Luftreinhalteplan bildet, ist der so genannte "Altstadttunnel". Von der Bundesstraße 295 soll der ab dem Hasenbrünnele unter die Altstadt führen. Das Westportal würde irgendwo im Glemstal unterhalb des Pomeranzengartens liegen. Doch diese Lösung hat viele politische Gegner im Gemeinderat, stößt auf heftige Ablehnung bei den Bürgern in den betroffenen Stadtgebieten und nicht zuletzt fehlen der Kommune die dafür notwendigen Millionen - sie ist de facto vom Tisch.

Eine langjährige Forderung des Leonberger Gemeinderates ist, die Geschwindigkeit auf den beiden Autobahnen rund um die Stadt zu reduzieren, doch dazu konnte sich das Regierungspräsidium nicht durchringen. In Leonberg findet man es nämlich paradox, dass auf den beiden Fernstraßen Schadstoffschleudern ungehindert fahren dürfen, während in der Stadt die strenge Plaketten-Regelung gilt.

Das Durchfahrverbot für Lastwagen besteht auch im Falle eines Staus auf der Autobahn. Nur wenn die Autobahnpolizei den Verkehr von der Autobahn umleitet, gibt es eine Ausnahme. Für die Kontrolle des rollenden Verkehrs ist die Polizei zuständig, die städtische Polizeibehörde kann nur geparkte Autos kontrollieren. "Eine Schwerpunktkontrolle ist nicht vorgesehen", sagt Frank Natter, der Sprecher der Polizeidirektion Böblingen. "Wir stellen uns jetzt nicht gezielt hin und winken alle Lastwagen heraus, um zu sehen, ob sie berechtigt sind, hier zu fahren. Aber bei den üblichen Kontrollen wird auch das überprüft."

Die Umweltplaketten sind in Leonberg umstritten

Verbot Das Durchfahrverbot gilt von 1. Dezember an für die Leonberger Kernstadt sowie die beiden Teilorte Gebersheim und Höfingen, aber nicht für Warmbronn. Der Teilort gehört seit ihrer Einrichtung am 1. März 2008 nicht zur Umweltzone, weil die Schadstoffbelastung zu gering ist und sich die Zahl der Lastwagen in Grenzen hält. Nicht zur Umweltzone gehören auch der Silberberg, die Autobahnen 81 und 8 sowie die Südrandstraße. Das Verbot gilt auch in der Kernstadt Ditzingen einschließlich dem Stadtteil Hirschlanden.

Plaketten Vom 1. Januar 2012 an ist Leonberg für Autos mit roter Umweltplakette tabu. Ein Jahr später gilt das, wie bereits jetzt in Stuttgart, auch für Fahrzeuge, die eine gelbe Plakette haben. Dies ist ein Bestandteil der Luftreinhaltepläne, die das Regierungspräsidium für Leonberg sowie Heidenheim, Urbach und den gemeinsamen Raum Pleidelsheim, Ingersheim und Freiberg am Neckar zum Teil fortgeschrieben oder neu aufgestellt hat. Dies wurde notwendig, weil an den Messstellen sowohl die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid als auch für Feinstaub überschritten wurden.

Kritik Die Umweltzone Leonberg wird stufenweise verschärft: Vom 1. Januar 2012 an gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklassen 1 und 2 (keine sowie rote Plakette, was bereits beim ersten Luftreinhalteplan gegolten hat). Neu ist, dass vom 1. Januar 2013 an ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklassen 1, 2 und 3 (für Autos ohne, mit roter und gelber Plakette) gilt, was in den Leonberger Gremien auf Ablehnung stößt. In Leonberg wird seit der Einführung der Umweltzonen bemängelt, dass eine lokale Umweltzone keinen Sinn mache, so lange auf den Autobahnen alle Autos ungeachtet ihrer Schadstoffklasse fahren dürften.