Die Stadt hat auch im August mehr als 45 000 Autos kontrolliert um festzustellen, ob die Fahrer gegen das Verkehrsverbot für ältere Diesel verstoßen. Doch nur wenige wurden erwischt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Es werden immer weniger: Gerade mal noch 18 Bußgeldbescheide wegen des Verstoßes gegen das Verkehrsverbot für Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter hat die Stadt im August ausgestellt. Nur einer davon ist bereits rechtskräftig geworden. Das ist der niedrigste Stand seit der Einführung des Fahrverbots für die älteren Dieselmodelle.

 

Dabei hat die Zahl der Autos, welche die Verkehrsüberwachung kontrollierte, nicht nachgelassen. Im Gegenteil. Mit 46 123 Fahrzeugen überprüften sie die dritthöchste Zahl seit Beginn der Kontrollen im Februar. Das Verkehrsverbot gilt zwar seit Anfang des Jahres, aber die Bußgelder wurden erst vom 1. Februar an fällig. Einen Monat lang wurde noch eine Schonfrist gewährt.

Wer Euro 4 oder schlechter fährt, darf nicht in die Stadt

Ausgewertet werden die Daten aller Fahrzeuge, die aufgrund anderer Verstöße aufgefallen sind. Das waren im August 17 091 im ruhenden Verkehr – zum Beispiel Falschparker – und 28 414 aus dem fließenden Verkehr. Letzteres sind zum Beispiel Fahrzeuge, die wegen einer zu hohen Geschwindigkeit geblitzt wurden. Bei diesen Verstößen gleichen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Fahrzeugdaten ab, da sie ohnehin auf den Tisch kommen. Stellt sich dabei heraus, dass der Wagen die Mindestanforderung Euro 5 nicht erfüllt, wird ein Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes gegen das Verkehrsverbot fällig.

Im August stellten die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung 163 Verkehrsverstöße wegen der Luftreinhaltung fest und überprüften diese. Liegt zum Beispiel eine Ausnahmegenehmigung vor, wird der Verstoß nicht geahndet. In 18 Fällen wurden Bußgeldbescheide ausgestellt. Das ist die bisher niedrigste Zahl, im April waren es mit 19 ähnlich wenige. Die meisten Bußgeldbescheide waren in der Landeshauptstadt im Februar ausgestellt worden, da waren es 53 Stück. Auch die Zahl der rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheide, bei denen tatsächlich der Fahrzeughalter das Bußgeld in Höhe von 80 Euro zahlen musste, erreichte einen Tiefststand: Nur ein Fall war das im zurückliegenden Monat, teilt die Pressesprecherin Jasmin Bühler mit. Auch bei den rechtskräftigen Bußgeldbescheiden war der Februar der Monat mit der bisher höchsten Zahl mit 17 Stück.

Die Polizei kontrolliert das Fahrverbot nicht gezielt. Die Beamten leiten lediglich die Daten weiter, wenn ein Fahrzeug bei einer Kontrolle aufgrund eines anderen Verstoßes auffällt, sei es ein Rotlichtverstoß oder ein Handygespräch am Steuer.