Familienanwalt zu LGBTQ-Familien Mehr als zwei Eltern – soll das Gesetz das zulassen?

Wolfang Schwackenberg ist Fachanwalt für Familienrecht. Er saß in einem Arbeitskreis des Bundesjustizministeriums zur Reform des Abstammungsrechts. Foto: privat

Viele Familienformen sind rechtlich nicht vorgesehen – zum Beispiel, wenn zwei Schwule und eine Frau zu dritt ein Kind aufziehen. Was sich am Abstammungsrecht ändern muss, sagt Familienanwalt Wolfgang Schwackenberg im Interview.

Stuttgart - Seit 2017 gilt die Ehe für alle. Doch wenn lesbische Paare ein Kind erwarten, endet die rechtliche Gleichstellung. Denn zwei Mütter als Eltern sieht das Gesetz nicht vor. Gesa Teichert-Akkermann und ihre Frau Verena Akkermann fordern, dass sie beide als Mütter anerkannt werden. In einigen Tagen kommt ihr Kind zur Welt. Die ganze Geschichte der Akkermanns lesen Sie hier. Auch anderen Familienkonstellationen wird das Gesetz derzeit nicht gerecht. Der Fachanwalt für Familienrecht Wolfgang Schwackenberg sagt im Interview, was sich aus seiner Sicht ändern müsste – und was gleich bleiben sollte.

 

Herr Schwackenberg, werden lesbische Paare im Vergleich zu heterosexuellen diskriminiert, wenn sie Kinder bekommen?

Ja, das ist nach der aktuellen Rechtslage der Fall. Für diejenige der beiden Frauen, die das Kind nicht gebärt, ist die Stiefkindadoption momentan der einzige Weg zur rechtlichen Elternschaft. Wer für die gleichgeschlechtliche Ehe ist, kann nicht ernsthaft daran zweifeln, dass wir das Abstammungsrecht reformieren müssen.

Heute gibt es vielfältige Familienkonstellationen. Ein Beispiel: Zwei lesbische Frauen und ein Mann gründen zu dritt eine Familie. Bislang gilt, dass ein Kind nur zwei Eltern haben kann. Grüne und FDP im Bundestag fordern, die Mehrelternschaft zu ermöglichen. Was halten Sie davon?

Wir sollten am Zwei-Eltern-Prinzip festhalten. Das Abstammungsrecht hat zur Aufgabe, ein Kind eindeutig seinen Eltern zuzuordnen. Diese Zuordnung bringt umfassende Konsequenzen mit sich – zum Beispiel steuerliche oder erbrechtliche. Theoretisch stimmt es zwar, dass auch eine Zuordnung zu drei Personen rechtlich sauber geregelt werden könnte. Doch wo ziehen wir dann die Grenze? Denken Sie an Eizellspenden oder Leihmutterschaft. Die Reproduktionsmedizin ermöglicht Konstellationen, in denen vier, fünf oder mehr Menschen an der Entstehung eines Kindes beteiligt sind – genetisch, biologisch oder durch ihren Willen, in einer Partnerschaft Verantwortung zu übernehmen. Bei wie vielen Elternteilen ist Schluss? Das lässt sich schwer beantworten. Deshalb sollten wir bei zwei Eltern bleiben.

Sie saßen im Arbeitskreis zur Reform des Abstammungsrechts, einem Expertengremium, welches das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zusammengestellt hat. Wo sehen Sie – neben der Mit-Mutterschaft für lesbische Paare – den größten Veränderungsbedarf?

Ich fände es wichtig, dass eine Reform zumindest die Eizellspende mit berücksichtigt und diese in Deutschland legitimiert. Wenn ein Paar Kinder haben möchte und der Mann ist zeugungsunfähig, können die Zwei zur Samenbank gehen. Liegt der unerfüllte Kinderwunsch dagegen an den Eizellen der Frau, gibt es in Deutschland keine legale Option. Das kann nicht richtig sein.

Was fordern Sie?

Noch in dieser Legislaturperiode brauchen wir eine Reform, die zumindest der gleichgeschlechtlichen Ehe Rechnung trägt. In der nächsten Legislatur sollten alle aktuellen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin evaluiert und die notwendigen gesetzlichen Änderungen geschaffen werden. Es gibt viele ungelöste Probleme. Was passiert zum Beispiel, wenn eine Leihmutter so erkrankt, dass die Schwangerschaft ihr Leben gefährdet? Darf sie dann abtreiben? Derzeit lassen wir Leihmütter rechtlich allein, weil Leihmutterschaft hierzulande verboten ist. In einer globalisierten Welt reicht es aber nicht, die Augen davor zu verschließen, welche Dienstleistungen deutsche Paare im Ausland in Anspruch nehmen.

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