Jagdfreunde wurden zu Familienmitgliedern
Die Klage gegen das vermögende Ehepaar wird, wie eine Ulmer Gerichtssprecherin bestätigt, unter dem Aktenzeichen 2 O 189/23 geführt, es geht um die „Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtvertrages“. Das ist nicht so schwer zu verstehen, wie es zunächst klingt. Müller soll vor einigen Jahren zwei Männer und eine Frau adoptiert haben – langjährige Jagdfreunde, wie das „Manager-Magazin“ wissen will. Mit der Adoption soll eine erkleckliche Summe Geldes geflossen sein, im Gegenzug, heißt es, hätten die neuen Familienmitglieder Müllers unterschrieben, dass sie auf ihr Pflichterbe verzichteten.
Welchen Sinn das ergeben sollte, ist auf den ersten Blick nebulös. Klar ist allerdings, dass Sohn Reinhard, der vom Vater einst als Firmenchef eingesetzt, aber bald wieder abserviert worden war, damit auf einen Schlag drei Miterben bekam. Reinhard wurde 2017 vom Vater abgefunden, als dieser im Steuerparadies Österreich die Erwin-Müller-Privatstiftung gründete und ihr gut ein Drittel des Unternehmensvermögens übertrug. Als Stiftungszweck genannt sind „der Erhalt und die Förderung der Unternehmen, an denen die Privatstiftung beteiligt ist“, außerdem „die standesgemäße Versorgung der Begünstigten und die Förderung der Interessen der Allgemeinheit durch die Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen und die Förderung gemeinnütziger Projekte“. Seit dem Jahr 2021 neu im Stiftungsvorstand: Clarissa Käfer, Frau des Feinkostunternehmers Michael Käfer.
Die Adoption mit gleichzeitigem Anspruchsverzicht, insinuiert der Bericht des „Manager-Magazins“, könnte für Müller den Sinn gehabt haben, spätere Pflichtansprüche des in Ungnade gefallenen leiblichen Sohns Reinhard zu begrenzen. Laut Erwin Müllers Ehefrau Anita soll es sich bei der jetzt bekannt gewordenen Klage jedoch um den Verrat hehrer Gefühle handeln. „Wir sind menschlich sehr enttäuscht“, wird sie in der „Bild“-Zeitung, Ausgabe vom Montag, zitiert. Sie und ihr Mann beabsichtigten nicht, mit den Adoptivkindern, die offenbar nur aufs Geld aus seien, nochmals zu sprechen.
Kam es beim 90. Geburtstag zum Bruch?
Menschliche Enttäuschung soll laut „Bild“ auch bei den drei Klägern herrschen, ausgelöst durch die Party zum 90. Geburtstag Erwin Müllers am 8. September in dessen Villa im Ulmer Stadtteil Böfingen. Von rund 100 geladenen Gästen berichtete im Vorfeld die Ulmer „Südwest Presse“, das Büfett lieferte demnach die Feinkostfirma Käfer. Am Tisch des 90-Jährigen soll, neben einigen Führungskräften des Unternehmens, laut „Manager-Magazin“ auch das Ehepaar Käfer gesessen haben, während die Adoptivkinder auf entferntere Plätze verwiesen wurden. Da hätten sie bemerkt, wie gering ihr Stellenwert beim Adoptivvater sei – und sich zur Klage entschlossen.
Die „Forbes“-Liste führt den Ulmer Unternehmer mit einem Vermögen von 2,3 Milliarden Dollar. Die Drogeriekette Müller, deren Filialen in Deutschland zu den Gewinnern der Coronajahre gehörten, weil sie durchgehend geöffnet haben durften, erwirtschaftete zuletzt einen Jahresumsatz von rund vier Milliarden Euro. Sollte die 2. Zivilkammer des Ulmer Landgerichts tatsächlich den Adoptivkindern recht geben, könnte eine Zahlung bis zu 500 Millionen Euro fällig werden, wie es in ersten Schätzungen heißt. Würde es dazu kommen, wäre das Unternehmen am Ende, so Anita Müller in „Bild“. Zitat: „Dann wäre die Firma platt. Und 40 000 Mitarbeiter arbeitslos.“
Gerichtsverhandlung wohl erst im nächsten Jahr
Der Hebel für die Kläger ist angeblich eine unvollständige Beurkundung der Adoptionen. Zudem sei es sittenwidrig gewesen, den frisch aufgenommenen Familienmitgliedern einen Erbverzicht abzuverlangen. Sowohl die Kläger als auch die Müllers haben Anwaltskanzleien aus München beauftragt, um sich auf den Prozess vorzubereiten. Zu einem solchen werde es wohl erst im nächsten Jahr kommen, sagt eine Ulmer Gerichtssprecherin. Im Terminkalender stünden noch andere wichtige Verhandlungen.