Die Weihnachtsferien liegen schon lange zurück. Verständlich, dass Schüler die nächsten freien Tage herbeisehnen. Ein Überblick der Ferien in den jeweiligen Bundesländern.

Digital Desk: Lotta Wellnitz (loz)

Viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland werden sie herbeisehnen: die Faschingsferien. Denn endlich können sie ein paar Tage zu Hause bleiben. Allerdings: Faschingsferien gibt es nur in Baden-Württemberg, im Februar frei haben Schülerinnen und Schüler in Deutschland aber trotzdem. Grund sind die Winterferien (in Bayern offiziell als Frühjahrsferien bezeichnet), die es seit der Wiedervereinigung in den meisten Bundesländern gibt. Oft dauern sie eine Woche.

 

Die Faschingstage, die in den Februar oder März fallen, sind nämlich keine gesetzlichen Feiertage. Wenn Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit frei haben – obwohl es bei ihnen keine Winterferien gibt – hat das in der Regel die jeweilige Schule entschieden. Denn es gibt in vielen Bundesländern sogenannte bewegliche Ferientage, die es Schulen erlauben, eine festgelegte Anzahl von Ferientagen individuell zu terminieren. Eine Übersicht der Faschingsferien bzw. Winterferien:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es – im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern – keine Winterferien, dafür allerdings Faschingsferien. Diese sind aber nicht einheitlich geregelt, den genauen Zeitraum legen die Schulen fest.

Üblicherweise haben Schülerinnen und Schüler aber an Rosenmontag, Fastnacht und Aschermittwoch frei. Oft werden die freien Tage bis zum darauffolgenden Freitag verlängert. Für dieses Jahr sind das folgende Termine:

  • Rosenmontag: Montag, 12. Februar
  • Aschermittwoch: 14. Februar

Heißt also: Für viele dauern die Faschingsferien 2024 vom 12. Februar bis zum 16. Februar.

Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein

In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gibt es ebenfalls keine Winterferien. Hier können Schülerinnen und Schüler an den Faschingstagen frei haben, wenn die jeweiligen Schulen die beweglichen Ferientage in diese Zeit legen.

Typischerweise gibt es schulfreie Tage im Zusammenhang mit den Karnevalsfeierlichkeiten neben Baden-Württemberg in den Hochburgen des Karnevals, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in Teilen von Hessen.

Ob und in welchem Umfang schulfreie Tage im Zusammenhang mit den Faschingsfeierlichkeiten stattfinden, kann etwa dem regionalen Schulkalender entnommen oder bei der Schulbehörden vor Ort erfragt werden.

Die folgenden Bundesländer haben im Februar Winterferien:

Bayern

  • Winterferien: 12. Februar – 16. Februar 2024

Berlin

  • Winterferien: 5. Februar 2024 – 9. Februar 2024

Brandenburg

  • Winterferien: 05. Februar 2024 – 09. Februar 2024

Bremen

  • Winterferien 1. Februar 2024 - 2. Februar 2024

Hamburg

  • Winterferien: 2. Februar 2024

Mecklenburg-Vorpommern

  • Winterferien: 5. Februar 2024 – 16. Februar 2024

Niedersachsen

  • Winterferien: 1. Februar 2024 – 2. Februar 2024

Saarland

  • Winterferien: 12. Februar 2024 – 16. Februar 2024

Sachsen

  • Winterferien: 12. Februar 2024 – 23. Februar 2024

Sachsen-Anhalt

  • Winterferien: 5. Februar 2024 – 10. Februar 2024

Thüringen

  • Winterferien: 12. Februar 2024 – 16. Februar 2024

Schülerinnen und Schüler haben hierzulande insgesamt 75 freie Tage pro Schuljahr, Samstage mitgezählt. Vereinbart wurde das 1964 im Hamburger Abkommen, einem Staatsvertrag zwischen den Bundesländern. Unterschiede gibt es aber bei der Verteilung der Ferientage.

Mit Ausnahme der Sommerferien regeln die Bundesländer die Verteilung der schulfreien Tag selbst. Sie sprechen sich aber ab, sodass es etwa zum Start der Sommerferien nicht überall ein Stauchaos gibt. Dazu haben Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen dann noch die beweglichen Ferientage, die Schulen individuell festlegen können. In Niedersachsen, Bayern, in Hamburg und in Berlin gibt es diese Tage nicht bzw. wurden sie wieder abgeschafft.