Am Wochenende könnte wieder Feinstaub-Alarm in Stuttgart ausgelöst werden. Gibt es wieder günstige Fahrkarten, wann kommen Fahrverbote und wie wirksam sind Mooswand und Nasssauger?

Stuttgart - Muss es heute tatsächlich das Auto sein? Diese Frage will die Stadtverwaltung vom kommenden Sonntag an wieder stellen. Am 15. Oktober beginnt die neue, dann dritte Feinstaub-Alarmsaison in der Stadt. Der Appell zum freiwilligen Umstieg vom Auto auf Busse und Bahnen soll bis zum 15. April 2018 ausgesprochen werden.

 

Wie ist die Lage nach dem Feinstaub-Alarm im Frühjahr?

Mit einem Wort: Trostlos. Trotz günstiger Fahrkarten gab es nur wenige Umsteiger und eine geringe Reduzierung der Verkehrsmenge. Inzwischen hat die Landesanstalt für Umwelt- und Messungen (LUBW) am Neckartor 39 Überschreitungen des Feinstaub-Tagesmittel-Grenzwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. 35 sind pro Jahr zulässig. Die jüngsten Überschreitungen waren am 8. und 9. Juni.

Ab wann muss mit dem neuen Alarm gerechnet werden?

Bereits vor dem Start der neuen Alarmsaision am Sonntag rechnet der Deutsche Wetterdienst (DWD) mit möglichen Überschreitungen. Das Austauschvermögen der Atmosphäre werde absehbar ab Freitag und dann wohl mehrere Tage lang stark eingeschränkt sein, sagt Clemens Steiner vom DWD. Das liege am Hochdruckeinfluss. Der bringe zwar schöne, sonnige Herbsttage, im Kessel aber eben auch dicke Luft. Der DWD meldet seine Prognose dem städtischen Umweltamt. Dieses entscheidet letztlich über den Alarm. Der Begriff bleibt übrigens. Die CDU im Gemeinderat konnte sich mit ihrem Vorschlag „Luftreinhaltetage“ knapp nicht durchsetzen.

Gibt es im Verkehrsverbund wieder günstige Fahrkarten?

Ja, allerdings werden ab dem 15. Oktober nicht Einzelfahrscheine, sondern Einzel-Tagestickets vergünstigt abgegeben. Der Rabatt ist so berechnet, dass das Tagesticket deutlich günstiger als die jeweilige Hin-und Rückfahrt ist. Das Tagesticket für bis zu zwei Zonen wird am Automaten 4,80 statt 6,90 Euro kosten, für drei und vier Zonen 8,20 statt 11 Euro, und für das Netz 12,80 statt 15,30 Euro. Wer die Karte mit dem Handy kauft, wird sie noch etwas günstiger erhalten. Die Vergünstigung wird nicht nur bei Feinstaub-Alarm, sondern an allen Tagen bis zum 15. April gewährt.

Darf ich den Komfort-Kamin anheizen?

So schön heimelig ein Abend vor dem Kaminofen auch sein kann: Bei Feinstaub-Alarm ist es nicht erlaubt, diesen in Betrieb zu nehmen, wenn eine andere Heizung vorhanden ist. Das schreibt eine Verordnung der Landesregierung vor. Denn der Beitrag der Kaminöfen zur Luftbelastung ist nicht gering. Laut LUBW stammen am Neckartor 51 Prozent der Belastung durch Feinstaub aus dem Verkehr und etwa ein Sechstel aus Kaminen und Öfen, der damit zweitgrößten Quelle.

Helfen Mooswand und Nasssauger?

Die inzwischen bräunliche Mooswand gegenüber der Neckartor-Messstelle ist ein Versuch, der wissenschaftlich begleitet wird und ein Jahr dauern soll. Damit soll geklärt werden, ob Moose den Staub nicht nur unter Labor-, sondern unter den harten Alltagsbedingungen tatsächlich binden und abbauen können. Ein Ergebnis wird erst 2018 vorliegen. Die Nassreinigung mit Spezialgeräten wird am Neckartor fortgesetzt werden. Die Versuchsphase im Frühjahr war zu kurz, um endgültige Gewissheit über den Nutzen zu erhalten. Vorprodukte des Feinstaubs wie Reifenabrieb sollen damit vermindert werden. „Der Reinigungsversuch hat etwas gebracht. Er geht in die richtige Richtung“, hatte der Dekra-Automotive-Vorstand Clemens Klinke im Juli dem Gemeinderat berichtet.

Gibt es künftig im Sommer einen Stickoxid-Alarm?

Das ist möglich. Der DWD hat laut dessen Stuttgarter Leiter Uwe Schickedanz ein Prognosemodell für die vor allem im Sommer auftretenden Überschreitungen entwickelt. Bis Jahresende soll es verifiziert sein. Über die Anwendung entscheidet die Politik.

Wann kommen Fahrverbote?

Fahrverbote zur Lufteinhaltung könnten frühestens im Februar 2018 vom Bundesverwaltungsgericht verhängt werden.