Franz Beckenbauer muss sich vor dem Fifa-Ethikrat wahrscheinlich wegen „mangelnder Kooperation“ im Zusammenhang mit den WM-Vergaben 2018 und 2022 verantworten. Mangelnde Kooperation ist die niedrigste Stufe bei den Vergehen gegen den Ethikcode.

Zürich - Franz Beckenbauer muss sich vor der Fifa-Ethikkommission wegen mangelnder Zusammenarbeit verantworten und darf somit auf eine eher milde Strafe hoffen. Es gehe bei dem Verfahren gegen die deutsche Fußball-Legende um die „Frage der Kooperation mit der Ethikkommission“, teilte die rechtsprechende Kammer des Weltverbands-Gremiums der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag mit.

 

Zum möglichen Strafmaß könne man derzeit keine Angaben machen. Über den genauen Grund für die Anklage durch die Untersuchungskammer hatte die Ethikkommission am Mittwoch nichts verlauten lassen. Mangelnde Kooperation ist die niedrigste Stufe bei den Vergehen gegen den Ethikcode. Da offenbar kein eigenes strafbares Vergehen im direkten Zusammenhang mit den WM-Vergaben 2018 und 2022 vorliegt, wäre auch eine Geldstrafe denkbar.

Beckenbauer hatte wie alle Mitglieder des Fifa-Exekutivkomitees, die im Dezember 2010 bei der WM-Vergabe an Russland 2018 und Katar 2022 beteiligt gewesen waren, vor der Ethikkommission aussagen müssen. Er verweigerte dies zunächst und begründete dies mit Verständnisschwierigkeiten der auf „Juristen-Englisch“ formulierten Fragen. Daraufhin wurde er im Sommer 2014 provisorisch für 90 Tage für alle Fußball-Aktivitäten gesperrt. Nach seiner danach erfolgten Aussage wurde der Bann aufgehoben, die Ermittlungen liefen weiter.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wird nicht der deutsche Richter Hans-Joachim Eckert als Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer das Urteil fällen. „Die Zusammensetzung der rechtsprechenden Kammer ist noch nicht abgeschlossen“, teilte die Ethikkommission mit.